Wörth – Beamte der Kriminalinspektion Landau haben heute aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Landau erwirkten Durchsuchungsbeschlusses die Wohnung eines 46jährigen Mannes in Wörth durchsucht, gegen den eine Anzeige wegen verbotenen Besitzes von Schwarzpulver erstattet worden war.
Nachdem die Ermittler Zugang zu der betreffenden Wohnung erlangt hatten, konnten Waffenteile und Munition aufgefunden werden, welche den Verdacht des Verstoßes gegen das Waffengesetz begründeten. Unmittelbar musste allerdings die Maßnahme unterbrochen werden, als in einem Raum Substanzen entdeckt wurden, aus welchen Drähte ragten. Für die weiteren Maßnahmen wurden Spezialkräfte des Landeskriminalamtes angefordert. Tatsächlich stellte es sich heraus, dass es sich um explosive Selbstlaborate handelte.
Nach Bergung der gefährlichen Stoffe wurde auf einer Freifläche in der Gemarkung Abtswald bei Wörth unter Berücksichtigung größtmöglicher Sicherheit der Bevölkerung eine kontrollierte Sprengung durchgeführt, welche ohne weiteren Schaden die verbotenen Substanzen zerstörte. Der 46-jährige Beschuldigte aus dem Landkreis Germersheim sieht einem Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz entgegen. Ein terroristischer Hintergrund wird ausgeschlossen. Für die Verwendung des Sprengstoffes zu kriminellen Zwecken liegen momentan ebenfalls keine Hinweise vor.