Südhessen (ots) – Mit einer länderübergreifenden Kontrolle am Montag (05.12.) erhöhten Beamte des Polizeipräsidiums Südhessen, der hessischen Bereitschaftspolizei und aus Rheinland-Pfalz im Rahmen der gemeinsamen Sicherheitskooperation noch einmal den Fahndungsdruck auf potentielle Kriminelle und hatten hierbei insbesondere Wohnungseinbrecher und sogenannte reisende Täter auf den Autobahnen sowie den parallel dazu verlaufenden Bundesstraßen im Auge.
Insgesamt kontrollierten die Fahnder über 100 Fahrzeuge und 178 Personen.
Am Darmstädter Kreuz geriet am Mittag beispielsweise ein Kleintransporter in das Visier der Polizei. Wie sich anschließend herausstellte, waren die beiden 28 und 45 Jahre alten Fahrzeuginsassen bereits wegen Wohnungseinbrüchen und Bandendiebstahls einschlägig in Erscheinung getreten. Gegen den 45 Jahre alten Fahrer lag zudem ein richterlicher Beschluss zur Abgabe einer DNA-Probe vor. Das Duo wurde vorläufig festgenommen und der Transporter eingehend durchsucht. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden die beiden Männer zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt. Sie dürften aber durch die polizeiliche Kontrolle gewarnt sein.
Zwei weitere wegen Wohnungseinbruchs und Trickdiebstahls polizeibekannte 30 und 31 Jahre alte Männer gingen den Fahndern am Nachmittag auf der A 67 bei Büttelborn ins Netz. In ihrem Fahrzeug wurden anschließend zahlreiche Tüten mit Pelzmode sowie eine Vielzahl von Armbanduhren, Münzen und weiterem Schmuck aufgefunden und von der Polizei sichergestellt.
Ob die Gegenstände konkreten Eigentumsdelikten zugeordnet werden können, müssen nun die weiteren polizeilichen Ermittlungen ergeben. Weil den Männern trotz intensiver Recherchen zunächst keine Straftaten nachgewiesen werden konnten, wurden sie fürs Erste wieder entlassen.
Insgesamt wurden bei der länderübergreifenden Fahndungsaktion fünf Personen vorläufig festgenommen. Zwei per Haftbefehl gesuchte Personen entrichteten an Ort und Stelle die geforderten Geldstrafen, um ein Verhaftung abzuwenden. Darüber hinaus erstatteten die Beamten sechs Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, das Betäubungsmittelgesetz, das Aufenthaltsgesetz sowie wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und verkehrsrechtlicher Verstöße.