Pirmasens (ots) – Mit der Durchsuchung mehrerer kleiner Autowerkstätten am gestrigen Dienstag in Pirmasens fanden die Ermittlungen einer von der Pirmasenser Polizei eingerichteten Arbeitsgruppe ihren vorläufigen Höhepunkt.
Hintergrund dieser Arbeitsgruppe waren die seit geraumer Zeit zusammengetragenen Erkenntnisse, dass im Pirmasenser Raum mutmaßlich gefälschte Kraftfahrzeughauptuntersuchungen angeboten werden.
Die ersten diesbezüglichen Verdachtsmomente kamen bereits vor mehr als einem Jahr auf, als es in Pirmasens immer mal wieder zu kleineren Serien von Kennzeichendiebstählen kam. Dabei fiel auf, dass es die Täter insbesondere auf die hinteren Kennzeichen abgesehen hatten und bevorzugt solche entwendeten, die einen TÜV-Stempel mit mindestens zweijähriger Gültigkeit hatten.
Aufgrund dieser Feststellungen wurden erste gezielte Ermittlungen durchgeführt und alsbald auch Fahrzeugscheine festgestellt, in denen die Abnahme der Hauptuntersuchung mit einem DEKRA-Stempel bescheinigt war, der offiziell überhaupt nicht existiert. Nachdem erkannt wurde, dass das Verfahren eine Dimension annimmt, welche ein Sachbearbeiter alleine nicht bewältigen kann, richtete der Leiter der Polizeiinspektion eine vierköpfige Sonderkommission, die AG TÜV, ein.
Nach und nach hat diese dann weitere Stempelabdrücke von TÜV und DEKRA in Zulassungsbescheinigungen feststellen können, deren Nummern nie ausgegeben wurden, bzw. die offensichtliche Fälschungsmerkmale aufwiesen. Bis heute wurden so mehr als 200 Fahrzeuge, insbesondere in der Stadt Pirmasens aber auch im Umland registriert, die zwar eine aktuelle Plakette auf dem Kennzeichen haben, jedoch offensichtlich bei keiner der möglichen Prüforganisationen termingerecht zur Hauptuntersuchung vorgeführt worden waren.
Im Rahmen der weiteren Ermittlungen vollzog die Polizei Pirmasens gestern richterliche Durchsuchungsbeschlüsse gegen die Inhaber mehrerer kleiner Kfz-Werkstätten in Pirmasens. Hierbei wurde ein als gestohlen gemeldetes Motorrad aufgefunden und sichergestellt. Daneben fanden die Beamten mehrere illegale Waffen und rechtsradikale Tonträger, sowie geringe Mengen Betäubungsmittel. Entsprechende strafrechtliche Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.
Es konnte aber auch Beweismaterial in den ursprünglichen Verfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung aufgefunden werden. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Zweibrücken und der Polizei Pirmasens dauern an.
Die Auswertung des sichergestellten Materials wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Arbeitsgruppe steht nunmehr vor einem enormen Ermittlungsaufwand, weil zu jeder festgestellten mutmaßlich gefälschten Hauptuntersuchung ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingeleitet werden muss.
Es muss auch angenommen werden, dass Fahrzeuge zum Kauf angeboten wurden, deren Hauptuntersuchung gefälscht ist. In diesen Fällen ist es naheliegend, dass der Käufer hinsichtlich des Fahrzeugwertes getäuscht wurde, so dass ein Betrug zum Nachteil des Käufers in Betracht kommt. Allen Delikten gemeinsam ist, dass jeweils keine Prüfbescheinigung einer Prüforganisation vorliegt. Die Zulassungsstellen der Stadt Pirmasens und der Kreises Südwestpfalz haben aus diesem Grund auf die bisherigen Ermittlungsergebnisse der AG TÜV reagiert.
Fortan wird dort zu allen Neuzulassungen und Fahrzeugummeldungen die Vorlage der aktuellen Prüfbescheinigung gefordert.