Mainz: Wirtschaftsplan 2017 des Bistums Mainz mit Volumen von 373,9 Millionen Euro

Der Kirchensteuerrat des Bistums Mainz hat den Wirtschaftsplan der Diözese für das Jahr 2017 mit einem Volumen von 373,9 Millionen Euro verabschiedet. (Foto: Bistum Mainz / Blum)
Der Kirchensteuerrat des Bistums Mainz hat den Wirtschaftsplan der Diözese für das Jahr 2017 mit einem Volumen von 373,9 Millionen Euro verabschiedet. (Foto: Bistum Mainz / Blum)

Mainz – Der Kirchensteuerrat des Bistums Mainz hat den Wirtschaftsplan der Diözese für das Jahr 2017 mit einem Volumen von 373,9 Millionen Euro verabschiedet. Gegenüber 2016 (354,2 Millionen Euro) ergibt sich eine Steigerung von rund 5,6 Prozent, die vor allem auf höhere Pensionsrückstellungen zurückzuführen ist. Die Sitzung unter Vorsitz des Mainzer Diözesanadministrators, Prälat Dietmar Giebelmann, fand am Samstag, 10. Dezember, im Erbacher Hof in Mainz statt. Er setzte die Beschlüsse des Gremiums am Ende der Beratungen in Kraft. Geleitet wurde die Sitzung vom Geschäftsführenden Vorsitzenden des Kirchensteuerrates, Dr. Volker Kurz.

Der Finanzdirektor des Bistums Mainz, Eberhard von Alten, erläuterte insbesondere die um knapp 26 Millionen Euro gestiegenen personalbezogenen Aufwendungen, von denen 19 Millionen Euro auf einen Anstieg der Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen und sieben Millionen Euro auf direkte Personalkostensteigerungen zurückzuführen sind. Weitere Belastungen ergeben sich aus gestiegenen Instandhaltungsaufwendungen insbesondere bei den Bistumsschulen und Bauzuschüssen an die Kirchengemeinden. Gleichzeitig wird für die Hilfe und Unterstützung von Flüchtlingen wie im Vorjahr eine Million Euro aus dem laufenden Haushalt bereitgestellt. Die zusätzlichen Belastungen werden teilweise durch Entnahmen aus den Pensionsrücklagen und aus der allgemeinen Rücklage des Bistums Mainz finanziert.

Kirchensteuerentwicklung

Der Finanzierungsrahmen des Bistums Mainz habe sich insgesamt eingeengt, sagte von Alten. Bereits in den Jahren 2014 und 2015 habe das Bistum die Pensionsrückstellungen wegen fallender Renditen zulasten anderer Zweckbindungen erhöhen müssen. Hinzu komme, dass die Kirchensteuerentwicklung im laufenden Jahr 2016 hinter den Erwartungen zurückgeblieben sei. Bis November 2016 verzeichne die Kirchensteuer im Bistum Mainz einen Rückgang von 0,2 Prozent, während im Wirtschaftsplan eine Steigerung von rund 2,5 Prozent angenommen wurde. Für das kommende Jahr rechnet Finanzdirektor von Alten „bei einer konservativen Schätzung mit einem Kirchensteuerzuwachs von knapp einem Prozent“.
Wiederbesetzungssperre eingeführt

„Die Kombination aus steigenden Pensionslasten, Personal- und Sachkosten nötigen uns zu einer sparsamen Haushaltsführung“, betonte Diözesanadministrator Giebelmann. Und weiter: „Insgesamt erleben wir gegenwärtig, dass die Kirchensteuer nicht mit dem allgemeinen Steueraufkommen steigt.“ Um dem engeren Finanzierungsrahmen Rechnung zu tragen, habe die Dezernentenkonferenz im Bischöflichen Ordinariat beschlossen, eine sechsmonatige Wiederbesetzungssperre einzuführen, sagte Diözesanadministrator Giebelmann. Es werde notwendig sein, schon im kommenden Jahr Sparmaßnahmen umzusetzen und einen mittelfristigen Konsolidierungsprozess einzuleiten. Er wies darauf hin, dass sich die Zahl der Mitarbeiter im kommenden Jahr leicht erhöhen werde. Die Zahl der Vollzeit-Stellen im Bistum steigt dann von 2.015 Stellen im Jahr 2016 auf 2.032 Stellen im Jahr 2017.

Stichwort: Diözesankirchensteuerrat

Der Diözesankirchensteuerrat berät die Bistumsleitung in Haushalts- und Finanzfragen, verabschiedet den Haushaltsplan, setzt die Hebesätze für die Kirchensteuer fest und beschließt über die Rechnung und Entlastung der Finanzverwaltung des Bistums Mainz. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Die Amtsdauer beträgt jeweils vier Jahre. Mitglieder sind der Mainzer Diözesanadministrator, Prälat Dietmar Giebelmann, als Vorsitzender und Finanzdirektor von Alten sowie jeweils ein gewählter Laienvertreter der Verwaltungsräte aus den 20 Dekanaten des Bistums. Hinzu kommen je zwei Mitglieder des Priesterrates und der Dekanekonferenz und vier Mitglieder des Katholikenrates.