Frankfurt am Main – Vor rund fünf Jahren führte die VGF die ersten eTickets ein: elektronische Fahrkarten, die auf einer Chipkarte gespeichert werden. Die Chipkarten können bis zu fünf Jahre lang immer wieder verwendet werden. Nach Ablauf dieser Zeit müssen sie ausgetauscht werden.
Bei den ersten Abokunden der VGF ist es nun soweit: Sie bekommen automatisch neue Chipkarten zugesandt. Doch ein Teil der Karten erreicht die Adressaten nicht.
Um unnötige Wege zu vermeiden, bittet die VGF daher alle Abokunden zu prüfen, ob der Verkehrsgesellschaft die aktuellen Kontaktdaten vorliegen. Am unkompliziertesten geht das über das Webportal der VGF unter www.meine.vgf-ffm.de. Bereits registrierte Kunden können dort ganz einfach ihre Adressdaten prüfen und korrigieren. Abokunden, die sich zuvor im Webportal neu anmelden möchten, benötigen dazu ihren Registrierungscode, der durch die VGF schriftlich mitgeteilt wurde. Geänderte Adressen können dem Aboteam der VGF auch einfach per E-Mail an aboservice@vgf-ffm.de gemeldet werden.
Wer erst bei einer Fahrkartenprüfung in der Bahn bemerkt, dass seine Chipkarte nicht mehr gültig ist, sollte sich ebenfalls sofort per E-Mail an das Aboteam der VGF wenden. Die Gültigkeitsdauer der Chipkarte kann man sich von jedem Fahrscheinautomaten anzeigen lassen.