Mainz – Im Spätsommer hatte der Wirtschaftsbetrieb Mainz angekündigt, die Nutzungsrechte für die Mole am Winterhafen ab dem kommenden Jahr turnusmäßig neu auszuschreiben. Mittlerweile ist das Vergabeverfahren abgeschlossen und mit der Gaul’s Catering GmbH & Co. KG ein neuer Pächter gefunden.
„Wir haben uns die Entscheidung wirklich nicht leicht gemacht“, erklärte Jeanette Wetterling bei der Vertragsunterzeichnung heute Vormittag im Verwaltungsgebäude des Wirtschaftsbetriebs. „Am Ende hat uns das in sich äußerst schlüssige Gesamtkonzept der Firma Gauls am stärksten überzeugt, weil es sowohl all unsere Vorgaben erfüllt hat, als auch das wirtschaftlich ausgereifteste war“, so die Vorstandsvorsitzende des Moleneigentümers weiter.
Der bisherige Pächter hatte darauf verzichtet, seinen Hut erneut in den Ring zu werfen. Dadurch waren es am Ende 21 Unternehmen und Gastronomen, die sich an dem Vergabeverfahren beteiligen wollten. Und das, obwohl bereits die Teilnahmehürde nicht ganz so einfach zu überspringen war. Mindestens drei Jahre Erfahrung in leitender Funktion in einem gastronomischen Betrieb: Nur wer diese Grundvoraussetzungen nachweisen konnte, bekam die Bewerbungsunterlagen überhaupt erst zugeschickt. Darin fanden die Kandidaten eine Art To-do-Liste, die sie Punkt für Punkt abzuarbeiten hatten. Dabei ging es unter anderem um die Themen Werbung, Fahrradständer, Beleuchtung, Abfall oder Brandschutz.
„Ein sicherlich anspruchsvolles, aber auch ein faires und transparentes Verfahren“, zeigte sich Wetterling von dem Prozedere nach wie vor überzeugt. Dem wollte dann auch der neue Molen-Pächter nicht widersprechen: „Es ist natürlich immer toll, wenn sich die Anstrengungen am Ende auch gelohnt haben“, war der geschäftsführende Gesellschafter Andreas Gaul froh, den Zuschlag erhalten zu haben. Und Bereichsleiter Benjamin Schäfer ergänzte „Es ist Bestätigung und Lob gleichermaßen. Weil es dem gesamten Team bescheinigt, einen guten Job gemacht zu haben.“
Ein Kompliment, dass die Gauls´schen Konkurrenten ihren Mannschaften sicherlich auch gerne gemacht hätten. Aber: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Denn der Pachtvertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren mit einer Verlängerungsoption von weiteren zwei Jahren. Heißt: In spätestens sieben Jahren geht das Vergabeverfahren in die nächste Runde.