Mannheim – Ein gutes Jahr nach der Unterzeichnung der neuen Rahmenvereinbarung zur Zusammenarbeit der Medizinischen Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg und dem Universitätsklinikum Mannheim gibt es nun auch einen neuen Vertrag über die gegenseitige Kostenerstattung. Die Vereinbarung regelt Ausgleichszahlungen zwischen den beiden Einrichtungen, beispielsweise für Infrastruktur des Universitätsklinikums, die von der Fakultät für Forschung und Lehre genutzt wird, inklusive der damit verbundenen Betriebskosten sowie für wechselseitige Leistungen von Ärzten und wissenschaftlichem Hilfspersonal.
Die neue Vereinbarung zur Kostenerstattung wurde zwischen Fakultät und Universitätsklinikum verhandelt und sowohl vom UMM-Verwaltungsrat, der sich aus den Geschäftsführern des Universitätsklinikums sowie Dekan und Prodekan der Fakultät paritätisch zusammensetzt, als auch vom Rektor der Universität Heidelberg unterzeichnet. Aktuell hat auch das Wissenschaftsministerium als Vertretung des Landes Baden-Württemberg der Vereinbarung zugestimmt. Der neue Kostenerstattungsvertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft und gilt bis 31. Dezember 2018. Danach wird eine neue Vereinbarung geschlossen.
Die Medizinische Fakultät Mannheim der Universität Heidelberg ist im Eigentum des Landes Baden-Württemberg, während das Klinikum der Stadt Mannheim gehört. Daher müssen die tatsächlich anfallenden Kosten und Leistungen möglichst exakt zugeordnet werden. Dazu haben Fakultät und Universitätsklinikum gemeinsam größtmögliche Transparenz geschaffen. So wurde beispielsweise die gegenseitige Inanspruchnahme von Personal neu bewertet – sowohl beim ärztlichen Dienst als auch im Pflege- und dem medizinisch-technischen Dienst.
Für Verwaltungsdienste, die die Fakultät vom Universitätsklinikum in Anspruch nimmt, wurden detaillierte Leistungskataloge ausgearbeitet sowie Umlageparameter für die Betriebskosten definiert, die eine transparente Zuordnung der Kosten ermöglichen. Einen Teil der Verwaltungsleistungen – etwa im Bereich Rechnungswesen – hat die Fakultät auch selbst übernommen, so dass hierfür keine Erstattungen mehr notwendig werden. Weitere nennenswerte Kosten konnten dauerhaft eingespart werden, etwa durch eine Reduktion von Personal im medizinisch-technischen Dienst.
„Auf Basis des neuen Vertrags steigern wir die Kostentransparenz zwischen Medizinischer Fakultät und Klinikum. Damit machen wir den Weg frei, gemeinsam an der weiterhin erfolgreichen Entwicklung unserer Universitätsmedizin in Krankenversorgung, Forschung und Lehre zu arbeiten“, kommentiert Professor Dr. med. Frederik Wenz, Ärztlicher Direktor und Geschäftsführer des Universitätsklinikums, den Abschluss des Kostenerstattungsvertrags.
„Kostenerstattungsvertrag und Rahmenvereinbarung bilden gemeinsam ein stabiles Fundament für die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Fakultät und Universitätsklinikum innerhalb der Universitätsmedizin Mannheim“, so der Dekan der Medizinischen Fakultät Mannheim, Professor Dr. med. Sergij Goerdt.