Bingen – Die Stadtverwaltung Bingen am Rhein möchte alle Winzer auf den bevorstehenden Abgabetermin am 15. Januar 2017 hinweisen.
Meldepflichtig sind alle natürlichen und juristischen Personen, die aus der Ernte des laufenden Wirtschaftsjahres 2016 Weintrauben, Traubenmost, teilweise gegorenen Traubenmost oder Jungweines geerntet bzw. übernommen haben. In diesem Zusammenhang möchten wir noch darauf hinweisen, dass nach wie vor folgende Umrechnungsfaktoren Gültigkeit haben:
- 100 Kg Trauben = 78 Liter Wein und 100 Liter Trauben-oder teilweise gegorener Traubenmost entsprechen 100 Liter Wein.
Im Meldeformular ist ausschließlich die Erntemenge in Liter/Wein anzugeben.
Entsprechende Formulare sind zu den üblichen Sprechzeiten auf Burg Klopp imZimmer 20 A bei der Abteilung Landwirtschaft und Weinbau erhältlich.