Mainz / Ludwigshafen – Inkassodienstleister verlangen für überwiegend standardisierte Forderungsschreiben häufig unverhältnismäßig hohe Gebühren. Zu diesem Ergebnis kommen die Verbraucherzentralen nach einer bundesweiten Auswertung von mehr als 1.100 Beschwerden zu Inkassodiensten. Eine Regulierung von Inkassogebühren ist nach Auffassung der Verbraucherzentralen dringend geboten.
„Obwohl einfache Inkassoschreiben in den meisten Fällen lediglich aus immer gleichen, vorformulierten Textbausteinen bestehen, verlangen die Beitreiber der Forderungen regelmäßig statt einer angemessenen 0,3-Gebühr einen Satz von 1,1 bis 1,3“, kritisiert Christian Gollner, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. In konkreten Zahlen ausgedrückt heißt das: Bei einer Forderung von 500 Euro können die Inkassokosten mit Auslagen und Mehrwertsteuer statt 19,28 Euro schnell über 70 Euro betragen. „Inkassokosten bedeutet Aufwandsentschädigung, nicht Geldstrafe für säumige Zahler.“ Die Verbraucherzentrale setzt sich für Inkassokosten in angemessener Höhe ein.
Weitere Kostentreiber sind Fantasiegebühren wie eine „Reaktivierungs- oder Vernunftsappellgebühr“ sowie unnötige Doppelarbeit von Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten. Neben einem zuvor beauftragten Inkassodienst schalten die Gläubiger in derselben Angelegenheit gern zusätzlich einen Rechtsanwalt ein. Beide erheben Gebühren, die auf die Verbraucher abgewälzt werden. Gläubiger sind jedoch auch bei der Forderungsbeitreibung gesetzlich dazu verpflichtet, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Die Untersuchung zeigt außerdem, dass Verbraucher immer wieder von Inkassounternehmen zum Abschluss gebührenpflichtiger Ratenzahlungsvereinbarungen gedrängt werden. Häufig sind diese mit einem vorformulierten Schuldanerkenntnis gekoppelt. „Vielen Betroffenen ist nicht klar, dass die Inkassodienste sie mit dem Ratenzahlungsangebot austricksen“ warnt Gollner. „Wer dieses Angebot unterschreibt, erkennt dadurch mögliche unberechtigte Geldforderungen an und treibt die Gesamtkosten in die Höhe.“
Fazit der Verbraucherzentralen:
Um willkürliche und überhöhte Gebührenforderungen der Inkassounternehmen zu verhindern, ist es notwendig, das Geschäft mit dem Zahlungsverzug klarer zu regeln. Die derzeit gängigen Gebühren-sätze spiegeln in keiner Weise den konkreten Aufwand eines Inkassodienstleisters wider.
Es ist zwar legitim, dass Gläubiger Inkassodienstleister einschalten, um Forderungen von einem Schuldner einzutreiben. Dies darf aber für den Schuldner nur dann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, wenn der Gläubiger selbst nicht die Kenntnisse und Fähigkeiten hat, um die Forderung selbst einzutreiben.
Die ausführlichen Ergebnisse der Untersuchung sind unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/inkassokosten-bericht-2016vz.pdf zu finden.