Landau: Familienpass 2017 ab 3. Januar erhältlich

Landau – Die städtische Jugendförderung wirbt für den Familienpass. Im ablaufenden Jahr haben 265 Familien den Pass beantragt und genutzt – das entspricht in etwa dem Wert der Vorjahre. Anspruchsberechtigt sind jedoch deutlich mehr Familien, wie das Team der Jugendförderung betont.

Demnach dürfen den Familienpass beantragen:

  • Landauer Familien mit mindestens drei minderjährigen oder in Ausbildung befindlichen Kindern, die noch Kindergeld erhalten.
  • Landauer Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen oder in Ausbildung befindlichen Kind, das noch Kindergeld erhält.
  • Landauer Arbeitslose und Bezieher von Sozialleistungen mit mindestens einem minderjährigen oder in Ausbildung befindlichen Kind, das noch Kindergeld erhält.

Der Familienpass gilt jeweils für ein Kalenderjahr, also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres. Er kostet für die gesamte Familie 25 Euro.

Der Ferienpass ermöglicht folgende Preisnachlässe:

  • Zoo (bis 12 Jahre 0,25 Euro; ab 13 Jahre 0,50 Euro Eintrittspreis)
  • Freibad (Kinder/Jugendliche 0,25 Euro; Erwachsene 0,50 Euro Eintrittspreis)
  • Stadtbücherei (50 Prozent Preisnachlass)
  • La Ola (20 Prozent Preisnachlass auf Einzelkarten)
  • Reptilium (20 Prozent Preisnachlass)
  • Einzelne Veranstaltungen des städtischen Kulturprogramms (ein Rang günstiger)
  • Programmangebote des Hauses der Familie (entsprechend Programmheft)
  • Programmangebote der Volkshochschule (entsprechend Programmheft)
  • Kleine Bühne Landau (1 Euro Preisnachlass)
  • Haus der Jugend (10 Prozent Preisnachlass auf Veranstaltungen)
  • Jugendtreff Horst (10 Prozent Preisnachlass auf Veranstaltungen)

Für das Kalenderjahr 2017 ist der Familienpass ab dem 3. Januar 2017 zu den üblichen Öffnungszeiten der Verwaltung erhältlich bei:

Jugendamt
Abteilung Jugendförderung
Frau Sina Pfirrmann
Waffenstraße 5
Zimmer 102, 1. Obergeschoss
76829 Landau in der Pfalz
Tel.: 06341 / 13 51 72

Hier werden auch bereits vorhandene Pässe verlängert. Zum Ausstellen des Familienpasses müssen Ausweis, Passfotos, 25 Euro in bar sowie gegebenenfalls ein aktueller Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen bzw. Kindergeld mitgebracht werden.

In der Übergangszeit bis zum Ende der Weihnachtsferien am 8. Januar 2017 gilt in den teilnehmenden Institutionen noch der Familienpass des Jahres 2016.