Frankenthal – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Frankenthal: Unfall nach Ablenkung durch Handy
Am 16.12.2016, gegen 15:00 Uhr, kam es in der Mahlastraße zu einem Verkehrsunfall, nachdem ein 44- Jähriger mit seinem Pkw auf eine 36- jährige Pkw- Fahrerin hinten auffuhr und Sachschaden in Höhe von ca. 4000,-€ verursachte. Nach bisherigen Erkenntnissen habe der 36- Jährige mit seinem Handy telefoniert und sei abgelenkt gewesen. Die Polizei weist daher eindringlich darauf hin, dass bei einer gefahrenen Geschwindigkeit von 50km/h und einer Ablenkung von nur einer Sekunde, ein Blindflug von 14 Metern hinterlegt wird. Benutzen Sie daher zwingend eine Freisprecheinrichtung!
Frankenthal: Seitenscheibe an Ford Transit eingeschlagen
In der Zeit zwischen dem 16.12.2016, 17:30 Uhr und dem 18.12.2016, 12:00 Uhr, wurde in der Bleichstraße an einem Ford Transit die Seitenscheibe eingeschlagen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde aus dem Innenraum nichts entwendet. Es entstand Sachschaden in Höhe von ca. 200,-€. Die Polizei konnte Spuren sichern.
Frankenthal: Radfahrer stürzt mit 3,75 Promille
Am 18.12.2016, gegen 17:32 Uhr, kam in der Wormser Str. ein 55- jähriger Radfahrer zu Fall, nachdem er zuvor reichlich Alkohol konsumiert hatte. Der Radfahrer zog sich durch den Sturz mehrere Schürfwunden im Gesicht zu und wurde in ein umliegendes Krankenhaus verbracht. Ein Atemalkoholtest ergab 3,75 Promille. Dem Radfahrer wurde eine Blutprobe entnommen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Frankenthal: Ex- Freund setzt Pfefferspray ein
Am 18.12.2016, gegen 22:45 Uhr, versuchte in einem Frankenthaler Anwesen ein 32- Jähriger in die Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin zu gelangen, was sie ihm jedoch verwehrte. Daraufhin sprühte er Pfefferspray unter der Tür durch und verletzte seine 28- jährige Ex- Freundin, sowie einen 34- Jährigen, der zu Besuch war. Beide erlitten Reizungen der Augenschleimhäute. Der 32- Jährige muss sich nun wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.