Frankfurt am Main – Das Sportgericht des DFB hat im Beschlusswege die Auflage der Personalisierung von Eintrittskarten für die Auswärtsspiele der Rückrunde aus dem Urteil gegen Eintracht Frankfurt vom 26.09.16 aufgehoben.
Das Personalisierungskonzept war in Abstimmung mit der Hauptabteilung Prävention und Sicherheit des DFB erarbeitet worden. Zahlreiche kritische Stellungnahmen und Beurteilungen der für die Durchführung der Spiele und die Sicherheit verantwortlichen Institutionen in Frankfurt und an den jeweiligen Standorten veranlassten jedoch das Sportgericht, die Sachlage im Rahmen eines von Eintracht Frankfurt beantragten Wiederaufnahmeverfahrens neu zu bewerten.
„Wir begrüßen die Entscheidung des DFB-Sportgerichts, denn sie berücksichtigt in einer Gesamtbetrachtung die maßgeblichen Sicherheits- und Faninteressen aller Beteiligten.“, so Eintracht-Vorstand Axel Hellmann.