Mainz – Mit der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt (Seite 262) für das Land Rheinland-Pfalz wurde am 19.05.2016 auch die Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art geändert.
Von wesentlicher Bedeutung ist hier die Erhöhung der Gebühren einer Amtlichen Beurkundung. Die Gebühren wurden von 3,00 € auf 5,00 € erhöht.
Die Amtlichen Beurkundungen werden im Bürgerservice und in den Ortsverwaltungen erteilt. Die Gebührenerhöhung wird zum 01.01.2017 wirksam.