Wiesbaden: Kein Feuerwerk an Krankenhäusern, Kirchen und Altenheimen

Symbolbild
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Wiesbaden – Am Silvesterabend feiern und mit einem Feuerwerk das neue Jahr begrüßen – für viele ein Muss. Das traditionelle Abbrennen von Feuerwerkskörpern birgt aber leider auch Gefahren. Der Spaß der Silvesterknallerei kann sehr unangenehme Folgen haben und zu Personenschäden führen, im schlimmsten Fall können auch Gebäude in Brand gesetzt werden.

Aus diesem Grund weist Ordnungsdezernent Dr. Oliver Franz darauf hin, dass Feuerwerkskörper nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen angezündet werden dürfen. Auch neben Fachwerk- und Reethäusern ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Wer gegen diese Verbote verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich ziehen kann.

„Ich appelliere an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, dass sie beim Kauf, bei der Lagerung zu Hause und beim Abbrennen von Feuerwerk die erforderliche Sorgfalt walten lassen und insbesondere Kinder nicht unbeaufsichtigt mit Feuerwerkskörpern hantieren lassen“, betont Dr. Franz. Durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten kann aus einem Silvesterspaß schnell Brandstiftung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung werden.