Wiesbaden – „Die Steuererklärung wird einfacher und digitaler. Einige Änderungen werden der Steuererklärung zukünftig viel von ihrem Schrecken nehmen. Davon profitieren insbesondere die Bürgerinnen und Bürger, denn sie werden spürbar entlastet.“ Das erklärte heute Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.
Schrittweise Gesetzesumsetzung bis 2022
Verantwortlich für die Neuerungen ist das sogenannte Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens, das zum Jahreswechsel in Kraft tritt. „Bundestag und Bundesrat haben im vergangenen Sommer die wohl größte Reform in der Steuerverwaltung in den letzten Jahren beschlossen. Hessen hat diese Reform mit angeschoben. Über die Finanzministerkonferenz habe ich mich mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern für dieses Projekt stark gemacht“, berichtete Thomas Schäfer. Bis zum Jahr 2022 soll das Gesetz schrittweise umgesetzt werden.
Belegvorlagepflichten entfallen 2017
Für das Steuerjahr 2017 entfallen die so genannten Belegvorlagepflichten: „Belege müssen zwar aufgehoben, nicht aber mit der Steuererklärung abgegeben werden. Der Umfang der Steuererklärung reduziert sich in vielen Fällen merklich“, so der Finanzminister, der weiter informierte: „Die hessischen Finanzämter nehmen übrigens bereits jetzt darauf Rücksicht. Es hat sich in der Praxis gezeigt, dass für die Bearbeitung von Steuererklärungen deutlich weniger Belege notwendig sind als die meisten Steuererklärungen enthalten.“ Von dieser neuen Regelung profitieren Steuerpflichtige, die die elektronisch verfügbare, vorausgefüllte Steuererklärung im Verfahren ELSTER nutzen.
Ausbau der elektronischen Steuererklärung
Darüber hinaus ist geplant, das Angebot der elektronischen Steuererklärung auszubauen. „Das erspart den Bürgerinnen und Bürgern Arbeit und Ärger. Sie dürfen sich also freuen. Viel mehr Daten als heute werden zukünftig vom Finanzamt selber eingetragen“, berichtete Thomas Schäfer. Bereits seit dem Jahr 2014 können für die eigene Steuererklärung relevante Daten, die der Steuerverwaltung vorliegen, online über ELSTER abgerufen werden. In Zukunft sollen beispielsweise auch Informationen zu steuerlich abzugsfähigen Spenden oder vermögenswirksamen Leistungen als Teil einer vorausgefüllten elektronischen Steuererklärung zur Verfügung gestellt werden.
Mehr Service, kürzere Wege: Der Ausbau des ELSTER-Online-Portals als zentrale Kommunikationsplattform zwischen den Finanzämtern und den Bürgerinnen und Bürgern ist ein Kernbestand des Reformprojekts. „Bislang ist es nur möglich, eine Steuererklärung über Elster elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln oder einen Einspruch gegen einen Steuerbescheid einzulegen. Das wird sich im kommenden Jahr ändern!“, erläuterte der Finanzminister. Dann können auch sonstige Nachrichten elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Für Nachrichten mit Dateianhängen, beispielsweise eingescannte Belege, ist die Umsetzung in 2018 geplant. Ebenfalls ab dem Jahr 2018 soll es möglich werden, dass Bürgerinnen und Bürger eine neue Bankverbindung oder Adresse unmittelbar über Elster mitteilen können. „Wenn wir das ELSTER-Portal weiter ausbauen, profitieren hiervon alle: Für die Bürgerinnen und Bürger verbessert sich der Service und in den Finanzämtern können die Daten da eingespeist werden, wo sie benötigt werden“, so Thomas Schäfer, der zudem betonte: „Die übermittelten Daten sind selbstverständlich verschlüsselt und so vor unberechtigten Zugriffen geschützt.“
Ab 2018 verlängerte Fristen zur Abgabe
Ab dem Steuerjahr 2018 werden dann die Fristen zur Abgabe verlängert. Wer seine Steuererklärung selbst ausfüllt, muss diese erst bis Ende Juli einreichen und nicht wie bisher Ende Mai des Folgejahres. Auch für Steuerzahler, die sich von einem Berater oder Verein helfen lassen, verlängert sich zukünftig die gesetzliche Abgabefrist um zwei Monate.
„Der Staat verlangt seinen Bürgerinnen und Bürgern mit der Steuererklärung einiges ab. Deshalb möchte ich, dass wir die Last verringern. Mit dem neuen Gesetz haben wir einige spürbare und sinnvolle Änderungen auf den Weg gebracht. Es entlastet die Bürgerinnen und Bürger und verspricht ihnen mehr Service und weniger Bürokratie. Es entlastet aber auch die Verwaltung und passt sie weiter an die digitalen Möglichkeiten an“, so der Finanzminister abschließend.