Landau – Länder und Kommunen sollen künftig leichter Tempo 30 an Schulen, Kindergärten und Altenheimen einführen können. Das regelt die jüngste Novelle der Straßenverkehrsordnung auf Bundesebene. Nach Angaben des Bundesverkehrsministeriums wurde die bislang geltende hohe Hürde für die Anordnung von Tempo 30 auf innerörtlichen Hauptverkehrsstraßen abgesenkt. So müssen Länder und Kommunen künftig nicht mehr nachweisen, dass es sich bei dem jeweiligen Streckenabschnitt um einen Unfallschwerpunkt handelt, um Tempo 30 anordnen zu können.
Bürgermeister und Verkehrsdezernent Dr. Maximilian Ingenthron begrüßt die neue Regelung. „Kinder und ältere Menschen sind im Straßenverkehr besonders gefährdet. Dank der neuen Gesetzesregelung haben wir künftig mehr Möglichkeiten, diese immens große Gruppe besser zu schützen, den Straßenverkehr zu beruhigen und die Wege zu Schulen, Kitas und Altenzentren sicherer zu gestalten.“
Aktuell prüft die Verwaltung, wo im Stadtgebiet die neue Regelung greifen kann. „Viele Kindergärten und Schulen liegen bereits in verkehrsberuhigten Bereichen“, betont Ingenthron. „Wünschenswert wäre eine reduzierte Geschwindigkeit aber unter anderem an der Nordringschule. Hier wollen wir im kommenden Jahr die Kreuzung Nordring / Westring / Eichbornstraße zu einer Tempo-30-Zone machen. In einem Teil der Eichbornstraße darf bereits heute höchstens 30 km/h gefahren werden; ebenso in der angrenzenden Straße An 44, die künftig als Fahrradstraße ausgewiesen sein wird.“
Ebenfalls im 1. Quartal des kommenden Jahres will die Stadt Tempo 30 im Bereich der neuen Kita „Am Fort“ in der Godramsteiner Straße festlegen. Eine Überquerungshilfe in der Fahrbahnmitte soll die Straße zudem sicherer gestalten. Auch am Katholischen Altenzentrum in der Zweibrücker Straße will die Stadt im Zuge der neuen Gesetzeslage tätig werden.
Weitere Tempo-30-Zonen sollen in einem zweiten Schritt folgen. Das könnte unter anderem die Kita Villa Mahla im Marienring und die katholische Kindertagesstätte St. Pirmin in Godramstein betreffen, informiert Ingenthron.
Ein Allheilmittel sei die neue, vereinfachte Regelung aber nicht, betont der Verkehrsdezernent. Eine punktuelle Reduzierung von Geschwindigkeit könne nicht großflächigere Bestrebungen, für mehr Sicherheit und Lärmschutz im Straßenverkehr zu sorgen, ersetzen. „Die Stadt Landau prüft aktuell die Möglichkeiten von Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen auf unserem Hauptstraßennetz“, so Dr. Ingenthron. Hierzu wurde bereits eine Verkehrszählung durchgeführt; alle Daten sollen Anfang kommenden Jahres vorliegen. Sie werden auch in die Erarbeitung des Integrierten Mobilitätskonzepts der Stadt Landau einfließen.