Berlin – Es ist wieder soweit: Viele Kunden erhalten in diesen Tagen Post von ihrer Bank mit einem Informationsbogen zur gesetzlichen Einlagensicherung. Der Grund für die Zusendung ist nicht etwa eine Änderung beim Schutzniveau. Banken sind lediglich dazu verpflichtet, ihre Kunden jährlich mit einem vorgegebenen Informationsbogen über die gesetzliche Einlagensicherung zu informieren, auch wenn sich gegenüber dem Vorjahr nichts verändert hat.
Der Bogen enthält dementsprechend grundsätzliche Informationen über das für das jeweilige Kreditinstitut zuständige Einlagensicherungssystem. Aufgeführt werden die Sicherungsobergrenze, die Erstattungsfrist, die Währung, in der erstattet wird, und die jeweiligen Kontaktdaten des Einlagensicherungssystems.
Das für die privaten Banken zuständige gesetzliche Einlagensicherungssystem ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Sie schützt pro Kunde je Bank bis zu 100.000 Euro, in Ausnahmenfällen bis zu 500.000 Euro. Die Entschädigung erfolgt innerhalb von sieben Werktagen. Darüber hinaus können die Banken Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken sein. Dieser schützt Kunden bis zu einer Höhe von 20% der haftenden Eigenmittel der jeweiligen Bank. Dies sind in der Regel mindestens 1 Million Euro pro Kunde. In den meisten Fällen liegt die Sicherungsgrenze jedoch deutlich höher.