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Neues Gewerbesteuerhoch – Bürgermeister Becker sieht Frankfurt für 2017 gut gerüstet
Die Stadt Frankfurt kann erneut einen Gewerbesteuerrekord verzeichnen: Zum Stichtag 31. Dezember 2016 lagen die Gewerbesteuereinnahmen bei 1,816 Milliarden Euro. Der Plan von 1,76 Milliarden Euro für das Jahr 2016 konnte somit um rund 56 Millionen Euro überschritten werden.
„Es ist ein erfreuliches Ergebnis für die Stadt Frankfurt. Wir haben verantwortungsvoll gewirtschaftet und Frankfurt ist damit für das neue Jahr 2017 gut gerüstet. Unsere Mainmetropole ist nach wie vor für Unternehmen attraktiv, da wir die beste Infrastruktur einer deutschen Großstadt vorweisen können und gleichzeitig eine moderate Steuersituation haben“, sagt Bürgermeister und Stadtkämmerer Uwe Becker, der in dem Ergebnis auch seine bedachte Gewerbesteuerpolitik bestätigt sieht. „Dennoch bedeutet dieses Steuerergebnis nicht, dass es nun ans nachweihnachtliche Wünsche erfüllen geht, denn wir stehen vor bedeutenden Aufgaben. Insbesondere das Wachstum der Stadt Frankfurt am Main sowie die sich dadurch ergebenden höheren Investitionen im Wohnungs-, Bildungs- und Sozialbereich bedeuten für die Stadt Frankfurt eine finanzielle Kraftanstrengung. Um die Leistungsfähigkeit der städtischen Verwaltung sicherzustellen wird es 540 neue Stellen geben. Dies alles kostet Geld und verlangt auch in Zukunft eine disziplinierte Haushaltsführung“, betont Becker.
Die Gewerbesteuereinnahmen liegen mit den nun erreichten 1,816 Milliarden Euro schon das dritte Jahr in Folge im oberen Teil des planerischen Korridors. 2014 wurden 1,73 Milliarden Euro eingenommen. In 2015 lagen die Einnahmen bei 1,765 Milliarden Euro.
„Es ist wichtig, die Infrastruktur, die unsere Stadt so attraktiv macht, für unsere Bürger wie auch für die Unternehmen und ihre Beschäftigten auch künftig zu erhalten und noch auszubauen“, sagt Becker. Deshalb müsse der Magistrat auch seinen Kurs der soliden Finanzpolitik fortsetzen und die Ausgaben auf jene Schwerpunkte begrenzen, die für die Menschen in der Stadt wichtig seien.
Becker betonte, wie wichtig es gerade auch vor dem Hintergrund des Kommunalen Finanzausgleichs sei, verantwortungsvoll zu haushalten. „Es sagt sich so leicht, dass es Frankfurt zu gut geht. Doch wir dürfen nicht unsere stetig wachsenden Aufgaben aus dem Blick verlieren. Der Kommunale Finanzausgleich wird in den kommenden Jahren zu erheblichen Mehrbelastungen führen.“ Für Frankfurt am Main hat der Kommunale Finanzausgleich Haushaltsbelastungen von 531 Millionen Euro allein in den kommenden Jahren bis 2019 zur Folge. Hinzu kommt der Wegfall der Grunderwerbsteuer, der einen Verlust von bis zu 460 Millionen Euro in den Jahren 2011 bis 2015 bedeutet hat.
„Wir wollen den Kindern ein bedarfsgerechtes und vielfältiges Schulangebot bieten, denn Bildung ist die Basis unserer offenen und starken Gesellschaft. Das soziale Klima in unserer Stadt muss gesichert werden, damit Frankfurt eine lebens- und liebenswerte Heimat für alle bleibt. Es braucht Wohnungen in allen Preislagen, eine gute Mobilitätsinfrastruktur, und ausreichend Kinderbetreuung, die Stadt soll sicher und sauber sein, wir wollen Kultur und Sport unterstützen. Dies alles ist wichtig, dies alles gibt es nicht umsonst“, so Becker abschließend.
Entschädigung für Fluglärm im Außenbereich
Wer Gärten, Terrassen und Balkone im südlichsten Frankfurt hat, kann Anträge beim Regierungspräsidium Darmstadt stellen. Eigentümer von Häusern oder Wohnungen in der Tag-Schutzzone 1 des Lärmschutzbereichs für den Flughafen Frankfurt haben Anspruch auf eine einmalige Entschädigung für fluglärmbedingte Beeinträchtigungen der Nutzung des Außenwohnbereichs wie unter anderem Rasenflächen, Gärten, Terrassen, Balkone, Dachgärten oder Grillplätze. In Frankfurt befinden sich die südlichsten Gebiete von Niederrad und Sachsenhausen in der Tag-Schutzzone 1, siehe gelbe Fläche in der beigefügten Abbildung. Der Anspruch besteht für Gebäude, die vor dem 13. Oktober 2011 errichtet worden sind.
Die Entschädigung wird von der Fraport AG bezahlt. Gesetzliche Grundlage ist die Fluglärm-Außenwohnbereichsentschädigungs-Verordnung. Je nach Höhe der Fluglärmbelastung und Art der Immobilie sind Entschädigungspauschalen festgelegt. So ist für ein Einfamilienhaus eine Pauschale von 3.700 Euro festgelegt. Dabei wird pauschal ein Verkehrswert von 250.000 Euro für ein Einfamilienhaus angenommen.
Wenn Eigentümer den Verkehrswert ihres Grundstücks höher einschätzen als den Wert, der den Pauschalbeträgen zugrunde liegt (maßgeblich ist der Verkehrswert am 18.12.2007), muss im Antrag „erhöhte Entschädigung“ angekreuzt werden. In diesem Fall erfragt das Regierungspräsidium (RP) beim Gutachterausschuss eine vereinfachte Verkehrswertermittlung. Diese ist für die Antragsteller kostenfrei. Die Wertermittlung basiert auf Kaufpreisdaten für vergleichbare Immobilien und berücksichtigt Objektart, Lage, Baujahr, Grundstücks- und Objektgröße. Bei einem Verkehrswert eines Einfamilienhauses von beispielsweise 350.000 Euro beträgt die Entschädigung 5.180 Euro. Der Verkehrswert kann auch durch ein Gutachten festgestellt werden. Die Kosten für ein Gutachten müssen zunächst vom Antragsteller vorfinanziert werden. Wenn der Verkehrswert über den Pauschalbeträgen liegt, werden die Kosten von der Fraport AG übernommen.
In der gesamten Tag-Schutzzone 1 rund um den Flughafen befinden sich etwa 12.500 Haushalte (vorwiegend in Flörsheim, Frankfurt, Nauheim, Neu-Isenburg, Rüsselsheim, Raunheim). Beim Regierungspräsidium sind bislang etwa 4.500 Anträge eingegangen. 2.300 Anträge mit einer Entschädigungssumme von zehn Millionen Euro sind abschließend beschieden.
In Frankfurt befinden sich circa 1.500 Haushalte in der Tag-Schutzzone 1. Im Juni 2016 wurden die Eigentümer der betroffenen Liegenschaften von Umweltdezernentin Rosemarie Heilig angeschrieben und informiert. Aktuell liegen dem RP 389 Anträge aus Frankfurt vor. Davon haben 149 die Pauschale und 240 die erhöhte Entschädigung beantragt. Erste Auszahlungen sind bereits erfolgt. Etwa 1.100 Anträge könnten in Frankfurt noch gestellt werden.
Das RP nimmt nach Eingang eines Antrags Kontakt mit dem Antragsteller auf und informiert über die nächsten Schritte. Bei der Antragstellung muss noch kein Gutachten mitgeschickt werden. Die Frist für die Antragstellung endet für die Grundstücke in Frankfurt am 12. Oktober 2021. Das Antragsformular und weitere Infos sind beim Regierungspräsidium Darmstadt unter www.rp-darmstadt.hessen.de in der Navigationsleiste unten links Passiver Schallschutz/Regionalfonds erhältlich. Telefonische Auskünfte erteilt das Regierungspräsidium unter 06151/12-3100, oder per E-Mail an schallschutzprogramm@rpda.hessen. Weitere Infos gibt es darüber hinaus im Umweltamt Frankfurt unter Telefon 069/212-39100, oder per E-Mail an umwelttelefon@stadt-frankfurt.de sowie unter http://www.nachbar-flughafen.frankfurt.de.
Baumfällarbeiten auf dem Friedhof
Das Grünflächenamt muss in den kommenden Wochen Bäume auf dem Friedhof in Bornheim fällen. Sie sind abgestorben, faul oder morsch und deswegen nicht mehr standsicher. Damit sie die Friedhofsbesucher nicht gefährden, werden sie gefällt.