Baden-Württemberg: Bewährungs- und Gerichtshilfe ist seit Jahresbeginn wieder in staatlicher Trägerschaft

Stuttgart – Die Bewährungs- und Gerichtshilfe einschließlich des Täter-Opfer-Ausgleichs in Baden-Württemberg ist nun wieder in staatlicher Hand. Zum Jahresbeginn erfolgte die Übertragung auf die neu gegründete Landesanstalt Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) mit Sitz in Stuttgart. „Wir haben die Bewährungs- und Gerichtshilfe zum 1. Januar wieder in staatliche Trägerschaft überführt und damit eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt“, sagte Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf. „Nach den ersten beiden Werktagen können wir zufrieden sagen: Die Umstellung ist geglückt. Die Landesanstalt hat komplikationslos ihren Betrieb aufgenommen.“

Wolf betonte, die neu geschaffene BGBW werde die erfolgreiche Arbeit des freien Trägers, der NEUSTART gGmbH, nahtlos fortsetzen und weiter verbessern: „Die bewährten Strukturen werden weitergeführt, die hohen fachlichen Standards beibehalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können ihre wichtige Tätigkeit fortsetzen. Der Betreuungsprozess wird – und dies ist aus Sicht der Sozialarbeiter sehr wichtig – nahtlos fortgesetzt.“ Besonders wichtig sei ihm, dass die zahlreichen ehrenamtlichen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer weiter eingebunden und gefördert würden.

Minister Wolf hob das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während des Umstellungsprozesses hervor: „Ohne ihre tatkräftige Mitwirkung und Unterstützung wäre es nicht gelungen, ein Umwandlungsprojekt dieser Größe in einem solchen kurzen Zeitraum zu bewältigen.“ Wolf betonte, die Bewährungs- und Gerichtshilfe übe eine wichtige Tätigkeit für die Gesellschaft aus: „Die Gefangenenzahlen steigen, das Klientel in den Anstalten wird schwieriger. Die Bewährungs- und Gerichtshilfe kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Haftstrafen zu vermeiden.“

Infobox

2007 waren die Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe für zehn Jahre auf die Neustart gGmbH übertragen worden. Der Landtag hat vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. November 2014 beschlossen, dass die Bewährungs- und Gerichtshilfe ab 1. Januar 2017 in Form einer vom Land getragenen, rechtlich selbständigen Einrichtung erfolgen soll.

Strafgerichte können bei Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden, die verurteilte Person unter die Führung und Leitung einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers stellen. Zudem wird in vielen Fällen der vorzeitigen Entlassung aus dem Justizvollzug ein Bewährungshelfer bestellt. Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer steht der verurteilten Person einerseits betreuend zur Seite und überwacht sie andererseits und berichtet dem Gericht über deren Lebensführung. Die Gerichtshilfe wird während oder nach einem Strafverfahren im Auftrag einer Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts tätig. Dabei sollen die sozialen Hintergründe der Person des Täters sowie – etwa bei Gewaltverbrechen – die Auswirkungen der Tat auf Geschädigte ermittelt werden, um den Staatsanwaltschaften und Gerichten Hilfestellung zur Findung der angemessenen Sanktion zu geben.

Weitere Informationen zur neuen BGBW und ihren Aufgaben sind unter www.bgbw.landbw.de abrufbar.