Landau – Die Staatsanwaltschaft Landau hat gegen einen mittlerweile 46jährigen Mann aus Landau Anklage wegen versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung zum Landgericht Landau erhoben.
Dem Mann wird zur Last gelegt, am 20.09.2016 im Ostpark versucht zu haben, einen 23jährigen Mann zu töten, indem er ihn im Rahmen eines aus einem nichtigen Anlass geführten Streits mit einem Messer einen Stich in den Oberkörper und zwei Schnitte in den Hals versetzte. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeschuldigte die offensichtliche Lebensgefährlichkeit seiner Handlungen erkannte und einen tödlichen Ausgang billigend in Kauf nahm. Der 23jährige Mann erlitt durch die Schnitte und den Messerstich glücklicherweise keine schwereren inneren Verletzungen. Die Wunden konnten operativ verschlossen werden.
Der Angeschuldigte hat sich im Ermittlungsverfahren zu den Tatvorwürfen eingelassen und sich darauf berufen, nicht mit Tötungsvorsatz und in Notwehr gehandelt zu haben.
Rechtliche Hinweise
Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund ihrer Ermittlungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Verurteilung des Angeschuldigten wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Allein mit der Erhebung der Anklage ist mithin weder ein Schuldspruch noch eine Vorverurteilung des Betroffenen verbunden. Das Landgericht Landau hat über die Eröffnung des Hauptverfahrens bisher nicht entschieden. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht daher noch nicht fest.