Speyer – In den 70 Pfarreien des Bistums Speyer werden vom 20. bis zum 24. März 2017 erstmals Mitarbeitervertretungen gewählt, die nicht nur für eine einzelne Dienststelle oder Einrichtung, sondern für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Pfarrei zuständig sind. Die Bildung der neuen Mitarbeitervertretungen in den Pfarreien ist eine Folge des Prozesses „Gemeindepastoral 2015“, mit dem die Einführung einer neuen Pfarreistruktur im Bistum Speyer verbunden war.
Um die Wahlen vorzubereiten, haben das Bistum und die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAG MAV) eine gemeinsame Arbeitsgruppe gebildet. Auch in den Pfarreien werden Wahlausschüsse gebildet. Ihre Aufgabe ist es, die Wahlen zu organisieren. Im Januar werden die Wahlunterlagen vom Bistum zentral an die Pfarreibüros und Kindertagesstätten versandt. Im Blick auf die räumliche Ausdehnung der neuen Pfarreien und die damit verbundene Distanz zwischen den einzelnen Dienststellen und Einrichtungen, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Vertretungen per Briefwahl bestimmen. Die Wahlzettel werden in der jeweiligen Dienststelle oder Einrichtung ausgefüllt, in einem Kuvert verschlossen und am Wahltag zentral für die Pfarrei ausgezählt.
Geplant sind außerdem Veranstaltungen und Mitarbeiterversammlungen, um über die Funktion und die Wahl der neuen Mitarbeitervertretungen zu informieren. Die Leitungsverantwortlichen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Regionalverwaltungen erhalten in Fortbildungen das fachliche Rüstzeug, wie die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitervertretungen in der täglichen Arbeit in Übereinstimmung mit dem kirchlichen Arbeitsrecht gestaltet werden kann. Die Diözesan-Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen wird darüber hinaus gemeinsam mit dem Heinrich-Pesch-Haus in Ludwigshafen Fortbildungen für die Mitglieder der neu gewählten Mitarbeitervertretungen anbieten.
Die Wahlen der Mitarbeitervertretungen in den neuen Pfarreien waren ursprünglich für Juni des vergangenen Jahres vorgesehen. Im Blick auf die zahlreichen Neuerungen in der Aufbau- und Ablauforganisation der neuen Pfarreien hatten sich die Bistumsleitung und die Diözesan-Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen jedoch auf das Frühjahr 2017 als neuen Termin verständigt.
Dienstgeber und Dienstnehmer handeln Arbeitsrecht in Kommissionen gemeinsam aus
Das Grundgesetz räumt den Kirchen das Recht ein, ihre Angelegenheiten und somit auch das Arbeitsrecht selbst zu regeln. Man spricht dabei vom so genannten „Dritter Weg“. Die Arbeitsrechtsregelungen kommen nicht durch einseitige Festlegung des Arbeitgebers („Erster Weg“) oder den Abschluss von Tarifverträgen als Ergebnis der Verhandlung zwischen Arbeitgeber und Gewerkschaften zustande („Zweiter Weg“), sondern durch paritätisch besetzte Kommissionen, in denen Dienstgeber und Dienstnehmer mit gleicher Zahl vertreten sind.
Die Mitarbeitervertretungen haben in kirchlichen Einrichtungen die Aufgaben, die denen eines Betriebs- oder Personalrats entsprechen. Sie sind Sprachrohr der Beschäftigten und Verhandlungspartner für den Dienstgeber. Ebenso stehen sie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als Ansprechpartner für alle Fragen zum Arbeitsverhältnis und den Arbeitsbedingungen zur Verfügung.
Diözesan-Arbeitsgemeinschaft bündelt Interessen der Mitarbeitervertretungen
Alle Mitarbeitervertretungen des Bistums sind in der Diözesan-Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAG MAV) zusammengeschlossen. Diese berät ihre Mitglieder in allen Angelegenheiten des Arbeitsrechts und vertritt die Interessen der rund 15.000 Beschäftigten gegenüber der Bistumsleitung. Im September des vergangenen Jahres wurde Sabine Eichhorn –Krämer als Nachfolger für Wolfgang Schmidt zur neuen Vorsitzenden der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bistum Speyer gewählt.
Weitere Informationen:
www.diag-mav-speyer.de