Heidesheim (ots) – Dumm gelaufen oder was ein Unfall so alles auslösen kann.
Im Rahmen einer Unfallaufnahme auf der A 60 im Raum Mainz stellte die Polizei fest, dass gegen den Beifahrer eines der unfallbeteiligten Fahrzeuge ein Haftbefehl vorlag. Nach der Verbringung zur Dienststelle nach Heidesheim erschien ein Bekannter des Gesuchten mit einem Auto, um diesem zu helfen. Das hatte aber fatale Folgen für den hilfsbereiten Bekannten, da die Beamten bei diesem Mann Hinweise auf einen Drogeneinfluss feststellten. Ein Drogenschnelltest bestätigte dies, was eine Blutprobe zur Folge hatte. Daneben wurde festgestellt, dass der 26 Jahre alte Bekannte offenbar nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.
Abgerundet wurde dieser Vorfall durch das Auffinden eines sogenannten Einhandmessers, das nach dem Waffenrecht verboten ist. Die Hilfsbereitschaft hatte für den 26-jährigen zur Folge, dass ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet wurde. Der gegen den 22 Jahre alte Beifahrer bestehende Haftbefehl konnte durch die Zahlung der bestehenden Geldstrafe beglichen werden. Den Unfall selbst hatte das Fahrzeug, in dem der 22-jährige als Beifahrer saß, nicht verursacht.
Dem Fahrzeug war auf der Autobahn ein anderes Fahrzeug aufgefahren, nachdem es verkehrsbedingt abbremsen musste. Hierbei wurde ein Mitinsasse im Fahrzeug leicht verletzt. Die beiden beteiligten Fahrzeuge selbst wurden erheblich beschädigt.