Stuttgart – Ab sofort können Bahnkunden vorübergehend auf den Strecken Stuttgart – Karlsruhe und Stuttgart – Aalen mit ihrem Nahverkehrsticket die IC/EC-Züge der Deutschen Bahn (DB) nutzen. Dies haben die DB und das Ministerium für Verkehr bekannt gegeben. Mit dem Angebot, das bis zum 22. Januar 2017 gilt, möchte die DB die Folgen der aktuellen Zugausfälle und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten für die Reisenden im Regionalverkehr mildern. Die Zugausfälle sind aktuell auf einen unerwartet hohen Krankenstand bei DB Regio zurückzuführen.
„Die Freigabe des Fernverkehrs bei Zugausfällen ist eine gute Ersatzlösung“, so Verkehrsminister Winfried Hermann. „Die anhaltenden Zugausfälle sind für die Bahnkunden ein unhaltbarer Zustand. Dass die Bahn hier nun einen unbürokratischen und nutzerfreundlichen Umstieg ermöglicht, ist mehr als ein Trostpflaster. Entscheidend ist aber, dass die Nahverkehrszüge endlich wieder pünktlich und verlässlich fahren“, sagte Hermann.
Sven Hantel, Konzernbevollmächtigter der DB für Baden-Württemberg: „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Probleme im Regionalverkehr zu beheben. Bis die Maßnahmen vollends greifen, bieten wir vielen betroffenen Kunden mit unseren Intercity- und Eurocity-Zügen eine alternative Reisemöglichkeit.“
Die Möglichkeit der IC/EC – Nutzung mit einem Nahverkehrsticket gilt auch auf der Strecke Göppingen – Stuttgart, hier allerdings nur im Fall von Teil- und Komplettausfällen von Nahverkehrszügen. Die jeweilige Entscheidung über eine Nutzungsmöglichkeit der IC/EC-Züge wird seitens der DB einzelfallbezogen getroffen und u.a. über Lautsprecheransagen kommuniziert. Die Mitnahme von Fahrrädern ist generell nur mit einer Fahrradkarte mit Reservierung des Fernverkehrs möglich. Die DB und das Verkehrsministerium haben sich weiter darauf verständigt, diese Entscheidungen flexibel und großzügig zu handhaben, solange die Problemlage in Baden-Württemberg im Nahverkehr bei DB Regio noch nicht gelöst ist.
Der Regelprozess bei einem nötigen Umstieg auf den Fernverkehr sieht vor, dass zunächst ein entsprechendes Ticket gelöst wird, das dann zur Erstattung bei der Bahn eingereicht werden kann. Die DB setzt den Regelprozess für diesen aktuellen Fall auf den genannten Strecken aus.