Mainz – Heute wurden dem Innenausschuss des Landtages die Ergebnisse der Evaluation zum Pilotprojekt Bodycam vorgestellt. Die kleinen Kameras, mit denen Einsätze aus der Perspektive der Polizeibeamten festgehalten werden, sollen flächendeckend eingeführt werden.
„Wir investieren regelmäßig in neue Ausrüstung, damit die Sicherheitsbehörden die Bevölkerung optimal schützen können und wir investieren auch, damit die Beamtinnen und Beamten selbst optimal geschützt sind. Leider sind unsere Polizistinnen und Polizisten selbst immer häufiger verbalen und körperlichen Attacken ausgesetzt. Mit der Bodycam kann ein solches Verhalten dokumentiert werden. Das schreckt viele ab und trägt so zur Deeskalation bei. Der erfolgreiche Testbetrieb belegt dies auch deutlich“, erläutert Innenminister Roger Lewentzt.
Der Pilotversuch begann 2014 in Koblenz und Mainz. Die zunehmend positiven Erfahrungen im Verlauf des Tests und die Vorfälle in der Silvesternacht 2015 in Köln und anderen deutschen Städten führten dazu, dass das Pilotprojekt landesweit ausgeweitet wurde. Inzwischen sind 100 Bodycams bei insgesamt 20 Dienststellen in den rheinland-pfälzischen Ober- und Mittelzentren im Einsatz. Über diese 20 Dienststellen hinaus können auch kleinere Dienststellen die Geräte nutzen. Bei konkreten Einsatz- bzw. Veranstaltungslagen wird an der Bodycam geschulten Polizeibeamtinnen und -beamten das Equipment zur Verfügung gestellt.
„Wir sind vornweg, wenn es um Polizeitechnik geht. Rheinland-Pfalz war nach Hessen das zweite Land, das die Bodycam in einem Pilotverfahren eingesetzt hat. Bei Tasern sind wir die ersten, die einen umfangreichen Test unternehmen. Und weil wir stetig neue Wege beschreiten, können wir uns auch nicht an den Ergebnissen anderer bedienen. Daher sind Pilotverfahren unumgänglich. Denn vor der Anschaffung neuer Einsatzmittel muss überprüft werden, ob diese handhabbar sind. Es kann nicht sein, dass wir die Beamtinnen und Beamten im Polizeidienst mit neuer Technik konfrontieren, die im Gefahrenfall dann möglicherweise nicht funktioniert“, verdeutlicht Lewentz.
Die Evaluierung des Einsatzes der Bodycams betraf drei Bereiche: Die Akzeptanz innerhalb der Polizei, die Akzeptanz in der Bevölkerung und rechtliche Aspekte. Durch den Einsatz der Bodycam konnten Übergriffe teilweise unterbunden werden. Auch für eine Beweisführung im Strafverfahren nehmen die Daten der Bodycams einen bedeutenden Stellenwert ein. Entsprechend hoch ist die Akzeptanz bei den Beamtinnen und Beamten. Die Universität Koblenz-Landau führte eine Online-Befragung durch, deren Ergebnisse belegen, dass die Bürgerinnen und Bürger den Kameraeinsatz grundsätzlich positiv bewerten.
Ein umfangreiches Rechtsgutachten der Universität Trier kommt zu dem Ergebnis, dass das vorhandene Polizei- und Ordnungswidrigkeitengesetz des Landes (POG) den Einsatz von Körperkameras grundsätzlich erlaubt. Dennoch scheint es sachgerecht eine bereichsspezifische Ermächtigungsnorm zu schaffen, in der insbesondere die Eingriffsschwelle und die Speicherdauer festgelegt werden. Außerdem muss geregelt sein, dass auch der Betroffene einer Videodokumentation die Möglichkeit hat, die Rechtmäßigkeit des polizeilichen Einsatzes zu überprüfen.
„Wir werden weitere 150 Bodycams beschaffen, um diese im Land flächendeckend einsetzen zu können. Bis zur Änderung des POG läuft das Pilotprojekt weiter“, stellte der Minister abschließend fest.