Auch 2017 bietet die Stadt mit dem „Walldorf-Pass“ einen Gutscheinkatalog als preisgünstigen Türöffner für verschiedenste Einrichtungen und Freizeit-aktivitäten an.
Wer den „Walldorf-Pass“ wieder oder erstmalig nutzen möchte, kann die Gutscheine ab sofort im Bürgerbüro im Rathaus während der Öffnungszeiten abholen. Einige Kriterien müssen jedoch erfüllt sein, um in den Genuss des Gutscheinkatalogs zu kommen. Zu den Berechtigten zählen Walldorfer Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind bis zum Alter von 27 Jahren, die die Kriterien hinsichtlich der Einkommensgrenzen (siehe rechts) erfüllen. Die Einkommensgrenzen, die zugrundgelegt werden, bleiben gegenüber 2016 unverändert.
Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren und Schwerbehinderte über 55 Jahren mit einer Erwerbsminderung von mindestens 80 Prozent erhalten den „Walldorf-Pass“ ebenfalls.
Die Gutscheine bieten Ermäßigungen für verschiedene Freizeiteinrichtungen und -aktivitäten, wie zum Beispiel den AQWA Bäder- und Freizeitpark oder den Luxor-Filmpalast. Man kann auch einen vergünstigten Mitgliedsbeitrag für einen Walldorfer Verein wählen, für einen Kurs im JUMP oder bei der VHS Südliche Bergstraße. Auch Eintrittskarten für „Konzerte der Stadt“ gehören unter anderem zum Walldorf-Pass-Paket. Schülerinnen und Schüler der Musikschule Südliche Bergstraße, deren Familien den Walldorf-Pass haben, können davon auch profitieren und erhalten gegebenenfalls ermäßigte Unterrichtsgebühren.
Das Bürgerbüro informiert über den Gutscheinkatalog, der auch unter www.walldorf.de in der Rubrik „Leben in Walldorf“ unter „Erwachsene und Familien“ zu finden ist.
Nachweise nicht vergessen
Bis auf Familien oder Alleinerziehende mit drei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern müssen alle Interessenten Einkommensnachweise vorlegen. Als Nachweis genügen der letzte Einkommensteuerbescheid oder die Verdienstbescheinigungen der letzten zwölf Monate. Der Kindergeldnachweis muss ebenfalls vorgelegt werden. Seniorinnen und Senioren müssen ihren Rentenbescheid mitbringen und schwerbehinderte Menschen ihren Schwerbehindertenausweis.
Die Einkommensgrenzen
Haushalte mit
1 Person 1.280 Euro
2 Personen 1.955 Euro
3 Personen 2.570 Euro
4 Personen 3.186 Euro
Bürgerbüro im Rathaus
Sprech- und Öffnungszeiten:
Mo., Di., Do. 7.30 bis 14.00 Uhr
Mi. 7.30 bis 18.30 Uhr
Fr. 7.30 bis 13.00 Uhr
Auch den Landesfamilienpass gibt das Bürgerbüro aus.