Ludwigshafen – Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass ab sofort Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2017/2018 in den Klassenstufen 5 bis 13 an den allgemeinbildenden Schulen, die sich Trägerschaft des Landkreises befinden, bis spätestens 15. März 2017 gestellt werden können.
Die Anträge sind fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen im Schulsekretariat oder direkt bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis einzureichen. Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren sind auch im Internet unter www.LMF-online.rlp.de erhältlich. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis unter den Durchwahlen 0621-5909-239 oder 0621-5909-244 zur Verfügung.