Landau – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht wenden sich Zeugen bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Mit Pfefferspray Person verletzt
Ein 16 jähriger Schüler aus Landau trug am Dienstagnachmittag durch den Einsatz eines Pfeffersprays Haut- und Gesichtsreizungen davon. Der Schüler nahm mit drei Schulfreunden den Zug von Edenkoben nach Landau. In Edesheim stieg ein unbekannter junger Mann hinzu, der sehr laute Musik hörte. Der Aufforderung die Musik leiser zu stellen kam er nicht nach. Stattdessen pöbelte er die Schüler an und drohte ihnen mit weiteren Konsequenzen. Als die Schüler gegen 15.50 Uhr im Landauer Hauptbahnhof ausstiegen, lief ihnen der unbekannte Mann nach. Es kam zu einem Streitgespräch zwischen den beteiligten Personen in dessen Verlauf der Unbekannte aus seiner Jackentasche ein Pfefferspray zog und es dem 16 jährigen Landauer ins Gesicht sprühte. Das Opfer drehte sich weg und erhielt von dem Täter zwei weitere Sprühstöße auf den Rücken. Danach ließ der Sprayer von seinem Opfer ab und rannte weg. Der unbekannte Mann war ca. 20 Jahre alt, ca. 173 cm groß und hatte kurze, dunkelblonde Haare. Er trug eine blaue Kapuzenjacke und darüber eine grau-braune Winterjacke. Er sprach Pfälzer Dialekt. Hinweise, die zur Aufklärung der Straftat dienen, nimmt die Polizei unter der Telefonnummer 06341-2870 entgegen.
Ohne Fahrerlaubnis bekifft unterwegs
Landau: 25. Januar 2017, 3 Uhr
Die Fahrt war für einen 23 jährigen Landauer in der Nacht zum Mittwoch in der Breslauer Straße zu Ende. Er wurde dort in seinem 1/2Peugeot kontrolliert. Der Fahrer stand erkennbar unter Drogeneinfluss und räumte auch ein am Vorabend eine Nase Amphetamin gezogen zu haben. Er zeigte den Beamten seine polnische Fahrerlaubnis. Die Überprüfung ergab, dass der 23 jährige Fahrer nicht im Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis ist und auch nicht das Recht hat von einer ausländischen Fahrerlaubnis Gebrauch zu machen. Neben der Drogenfahrt muss er sich nun auch einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis stellen.