Bad Dürkheim – Nach dem Landesjagdgesetz ist die Zulassung zur Jägerprüfung unter anderem vom Nachweis einer theoretischen und praktischen Ausbildung abhängig.
Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim – Untere Jagdbehörde – weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Ableistung einer jagdlichen Ausbildung (von mindestens sechsmonatiger Dauer bei einem Mentor) als Voraussetzung für die Ablegung der Jägerprüfung im Mai 2018 erforderlich ist. Um den Interessenten weitere sachdienliche Hinweise zur Vorbereitung und den Ablauf der Jägerprüfung zu vermitteln, bittet die Jagdbehörde, die Anmeldung zur Teilnahme an der Jägerprüfung im Mai 2018 bis spätestens 31. März 2017 an Kreisjagdmeister Karl Mang, Neugasse 30, 67271 Kindenheim (Tel. 06359/4542, E-Mail: karl.mang@web.de) zu richten.
Bei schriftlicher Anmeldung ist die vollständige Adresse, das Geburtsdatum und die Telefonnummer anzugeben.