Viernheim – Seit 2014 gelten in der Bertholdus-Pfenningh-Straße neue Verkehrsregeln, die sich in der Praxis bewährt haben. Die Bertholdus-Pfennigh-Straße ist Einbahnstraße, die südliche Straßenseite mit einem eingeschränkten Halteverbot (Z286) belegt. Mit den Anwohnern wurde seinerzeit vereinbart, dass auf der nördlichen Seite Parken „aufgeschultert auf den Gehweg“ – wie es im Fachchargon heißt – unter gebührender Rücksichtnahme auf die Grundstücksein-/Ausfahrten sowie auf die Fußgänger erlaubt ist.
Rückmeldungen der Anwohner lassen den Schluss zu, dass besonders die schwächeren Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Kinder, Mobilitätseingeschränkte) von dieser neuen Parkregelung profitieren.
Doch leider gibt es aber immer noch einige Kfz-Führer, die diese Art von Parken missbrauchen und rücksichtslos in die Grundstücksein-/Ausfahrten hineinparken, also verkehrsbehindernd parken und dazu noch den Mindestabstand von 1 m zur Hauswand nicht einhalten. Logische Konsequenz dieses Parkverhaltens ist, dass Grundstücksbesitzer, auch auf der gegenüberliegenden Seite, gar nicht oder nur mit größter Mühe ihre Grundstückseinfahrten nutzen können.
Deshalb weist die städtische Presse- und Informationsstelle in einer Pressemitteilung ausdrücklich darauf hin, dass bei schmalen Fahrbahnen (weniger als 3,20 m verbleibende Restfahrbahnbreite) Parkverbot gegenüber Grundstückszufahrten besteht, wenn hierdurch die Zufahrt wesentlich erschwert wird.
Deshalb nochmals die Bitte an alle Verkehrsteilnehmer, sich vor dem Parken die tatsächliche Situation vor Augen zu führen und, auch dem Nachbarn zuliebe, rücksichtsvoll zu handeln. Die Stadtpolizei wird dies verstärkt kontrollieren.
Das Ordnungsamt ahndet künftig auch verkehrsbehinderndes Parken auf dem Gehsteig. Konkret heißt das, wer auf dem Gehsteig zu nah an der Hauswand parkt, keinen Mindestabstand (Restbreite) von 1 m für Fußgänger, Rollstuhlfahrer, Rollatoren und Kinderwagen einhält, muss Verwarnungsgeld zahlen.
In diesem Zusammenhang macht Erster Stadtrat Jens Bolze darauf aufmerksam, dass sich die weitere Bearbeitung der Einbahnstraßenthematik – insbesondere die intensive Auseinandersetzung mit allen Anliegern betroffener Straßen – aus personellen Gründen etwas verzögert. Die Stelle des Verkehrsplaners ist vakant und muss neu besetzt werden. Bekanntlich ist daran gedacht, eine Einbahnstraßenregelung auch in der Luisen-, Ludwig-, Kühner-, Alicen-, Alexander-, Illert- und Schultheißenstraße einzuführen.