Mainz – Seit Anfang Januar 2017 ist die Infostelle des Amtes für soziale Leistungen der Stadt Mainz wieder geöffnet. An die Infostelle können sich hilfesuchende Menschen wenden, um Auskünfte im Rahmen von eventuellen Leistungsansprüchen auf Sozialhilfe bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu erhalten. Zur Beratung gehört auch, vorrangige Leistungsansprüche auf Wohngeld zu prüfen oder Abgrenzungen zu Ansprüchen auf Leistungen des Jobcenters (SGB II) vorzunehmen.
Nach längerer krankheitsbedingter Schließung nimmt die Infostelle mit Frau Annika Scholz die Arbeit wieder auf. Das Beratungsangebot soll später um Auskünfte zum Elterngeld und Unterhaltsvorschuss ergänzt werden.
Durch die Info- und Beratungsstelle soll ein niederschwelliger Zugang zu Leistungen und eine bedarfsgerechte Versorgung sichergestellt werden.
Es wird dann zu folgenden Leistungen beraten:
– Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
– Hilfe zum Lebensunterhalt
– Wohngeld
– Bestattungskosten
– Bildungs- und Teilhabepaket
Bürgerinnen und Bürger können zu Leistungsfragen ohne vorherige Terminvereinbarung bei der Infostelle vorsprechen, werden hier beraten und erhalten entsprechende Antragsunterlagen ausgehändigt bzw. können diese dort abgeben. Eingereichte Unterlagen werden entgegen genommen und dann an die zuständige Fachabteilung im Amt weitergeleitet. Des Weiteren wird die jeweilige Sachbearbeitung benannt und die Kontaktdaten mitgeteilt.
Die Infostelle befindet sich im Lauteren-Flügel des Stadthauses, Kaiserstraße 3 – 5, Erdgeschoss, Zimmer 61 (Haupteingang Kaiserstraße).
Telefonisch erreichbar ist Frau Scholz unter 06131/12-3737.
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr.