Heppenheim: Bürgermeisterwahl auch per Briefwahl möglich

Heppenheim – Die Direktwahl des Bürgermeisters der Kreisstadt Heppenheim findet am 12. März 2017 statt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger können entweder im Wahllokal oder per Briefwahl wählen.

Ab Montag, 30.01.2017 kann Briefwahl beantragt werden. Im Bürgerbüro (Graben 15) können die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden. Hier besteht auch die Möglichkeit, sofort vor Ort zu wählen.

Die Briefwahlunterlagen kann man sich auch zusenden lassen. Dafür kann man die Rückseite der Wahlbenachrichtigungen, die in Kürze vom Rechenzentrum an die Wahlberechtigten verschickt werden, ausfüllen und zurückschicken.

Online können Briefwahlunterlagen über die Homepage der Kreisstadt Heppenheim (www.heppenheim.de) angefordert werden. Hier gilt es jedoch, die Rücksendefrist zu beachten. Auf elektronischem Wege können Wahlscheinanträge nur bis zum 10. März 2017 bis 13 Uhr entgegengenommen werden.

Wer bei plötzlicher Erkrankung am Wahltag oder aus anderen unvorhersehbaren Gründen nicht in der Lage ist, das Wahllokal aufzusuchen, kann die Briefwahlunterlagen noch am 12. März 2017 von 8 Uhr bis 15 Uhr im Bürgerbüro (Wahlamt, Graben 15, 64646 Heppenheim) beantragen. Dafür müssen die Personen, die die Unterlagen für die akut verhinderten Wähler abholen, eine Vollmacht des Wahlberechtigten, sowie dessen Wahlbenachrichtigung vorweisen. Die Wahlunterlagen müssen dann bis spätestens 18 Uhr wieder im Wahlamt eingegangen sein.