Kaiserslautern/ Frankfurt am Main – Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den 1. FC Kaiserslautern im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichem Verhaltens seiner Anhänger beim Auswärtsspiel in Fürth mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt.
Beim Auswärtsspiel des FCK bei der SpVgg Greuther Fürth am 29. Oktober 2016 wurde im Gästeblock Pyrotechnik gezündet. Der Verein hat dem Strafmaß zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Die Höhe des Strafmaßes kam aufgrund großer Bemühungen der FCK-Verantwortlichen zustande. Die darüber hinaus verlängerte Bewährungszeit des bereits am 8. Februar 2016 gegen den FCK auf Bewährung verhängten Teilausschlusses der Öffentlichkeit für ein Zweitliga-Heimspiel um ein halbes Jahr bis zum 30. Juni 2017 bleibt bestehen.
Diesen Vorfall möchte der Vorstand des FCK zum Anlass nehmen und nochmal an alle Fans des FCK appellieren! Der FCK wird auch weiterhin Straf- und Gewalttaten sowie Verstößen gegen die Stadionordnung und verbandsrechtliche Vorgaben nachgehen. Einzeltäter werden identifiziert und seitens des DFB verhängte Geldstrafen und sonstige Folgeschäden auf ermittelte Täter umgelegt. Daneben wird der FCK die gebotenen strafrechtlichen Schritte einleiten und bundesweit wirksame, mehrjährige Stadionverbote gegen Täter aussprechen. Der FCK duldet keine Straf- und Gewalttaten sowie Verstöße gegen die Stadionordnung und verbandsrechtliche Vorgaben.