Pirmasens – Die Kreisverwaltung Südwestpfalz verschickt in den kommenden Tagen knapp 40.000 Bescheide für die Abfallentsorgungsgebühren an die jeweiligen Grundstückseigentümer oder Hausverwaltungen. Die Gebührenbescheide beinhalten die Abrechnung für das Jahr 2016 und die Höhe der Vorausleistung für 2017. Hinsichtlich der Gebührenhöhe hat sich gegenüber dem Vorjahr keine Änderung ergeben.
Erfahrungsgemäß sind die Telefone der Sachbearbeiterinnen in den ersten Tagen nach Versand der Gebührenbescheide auf Grund der Vielzahl an Rückfragen, Meldungen und Änderungswünschen sehr stark beansprucht, so dass ein direktes Durchkommen nicht immer gewährleistet ist. Die Kreisverwaltung empfiehlt in diesem Fall, die Kontaktaufnahme ein paar Tage später erneut zu versuchen oder schriftlich vorzunehmen.
Änderungen, die sich durch Wegzüge, Zuzüge, Geburten, Sterbefälle, Gewerbean- oder -abmeldungen erst im Januar ereignet haben, sind auf den jetzt erfassten Jahresbescheiden noch nicht berücksichtigt. Diese Daten werden erst bei der im Februar stattfindenden Aktualisierung bearbeitet und geändert.
Wer seine Abfallentsorgungsgebühren nicht bequem per Einziehung vom Konto begleicht, für den liegen den Bescheiden Überweisungsträger bei. Hier ist auf die jeweiligen Fälligkeitstermine zu achten, da bei nicht fristgerechter Bezahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge anfallen. Einfacher geht es über eine Abbuchung vom Konto. Hierzu ist die schriftliche Erteilung eines SEPA-Mandates mit Originalunterschrift erforderlich. Fax oder E-Mail reichen dazu nicht aus.