Bingen – Aufgrund einer Softwareumstellung haben die Finanzämter die zur Erhebung der Grundsteuer nötigen Daten der Vermessungs- und Katasterverwaltung über mehrere Monate nicht in gewohnter Form erhalten. Der Datenaustausch ließ eine automationsgeschützte Bearbeitung in den Bewertungsstellen der Finanzämter nicht zu. Dadurch ist es zu einem Arbeitsrückstand gekommen, so dass die Kommunen die zur Erhebung der Grundsteuer erforderlichen Grundsteuermessbescheide mit einer Verspätung von drei bis sechs Monate erhalten.
Finanz-, Vermessungs- und Katasterverwaltung haben mit Hochdruck an einer Softwarelösung gearbeitet, so dass Kommunen demnächst wieder zeitnah bedient werden können. Aktuell wird davon ausgegangen, dass die Rückstände bis Mitte des Jahres 2017 abgearbeitet sein werden.
Betroffene Bürger werden um Geduld gebeten
Bürger, die in 2016 ein Grundstück bzw. eine Immobilie verkauft haben und aufgrund des Bearbeitungsrückstands noch für 2017 die Aufforderung zur Zahlung der Grundsteuer erhalten, bitten die Verwaltungen von Land und Kommunen um Geduld. Ein geänderter, aktueller Grundsteuerbescheid erfolgt nach Abarbeitung der Rückstände. Die zu viel gezahlte Grundsteuer aus 2017 wird erstattet. Die Grundsteuer ist eine sog. Jahressteuer. Das bedeutet, der bisherige Eigentümer muss für das Kalenderjahr des Verkaufs die komplette Grundsteuer bezahlen. Allerdings kann er den Anteil nach Verkauf dem neuen Eigentümer in Rechnung stellen, sofern dies notariell im Kaufvertrag vereinbart wurde.