Heppenheim – Der historische Altstadtkern Heppenheims ist nicht nur in den Sommermonaten durch viele Veranstaltungen Anziehungspunkt für Besucher von Nah und Fern. In den zahlreichen Gaststätten genießen die Gäste das herrliche Ambiente der malerischen Fachwerkkulissen des Heppenheimer Marktplatzes und der angrenzenden Gassen.
Die meisten Besucher reisen mit dem Auto an und suchen möglichst in unmittelbarer Nähe der Lokale nach einer geeigneten Parkmöglichkeit. Dies führt dazu, dass die Altstadtgassen trotz ausgewiesener Parkverbotszone zugeparkt werden und die Bewohner in den Abendstunden keine freien Parkplätze vorfinden. Auch der Brandschutz in den engen Gassen ist durch regelwidriges Parken gefährdet.
Das Ordnungsamt der Kreisstadt Heppenheim weist nochmals auf die Parkregelungen im Bereich der Altstadt und den angrenzenden Bereichen hin:
In der Zeit von 8 bis 18 Uhr ist das Parken in den gekennzeichneten Flächen mit Parkscheibe für maximal eine halbe Stunde erlaubt. Gleiches gilt auf dem Parkplatz Kirchenplatz. Auf dem Parkplatz am Kurmainzer Amtshof muss ein Parkschein gelöst werden.
In der Zeit von 18 bis 8 Uhr ist das Parken innerhalb der Altstadt auf den gekennzeichneten Flächen sowie den vorgenannten beiden Parkplätze ausschließlich Bewohnern mit gültigem Altstadtparkausweis erlaubt. Die Ausweise müssen mit deutlich sichtbarem Gültigkeitszeitraum hinter der Windschutzscheibe ausgelegt sein.
Für Besucher stehen folgende Parkmöglichkeiten rund um die Altstadt zur Verfügung:
- Parkhaus Stadthaus (Zufahrt über die Gräffstraße 7-9, zw. 19 und 6 Uhr gebührenfrei)
- „Altstadt Parkhaus“ im Altstadthotel Park Inn (Zufahrt über Siegfriedstraße). Dieses bietet sich für Veranstaltungen im Amtshof besonders an, da es nur wenige Meter entfernt liegt.
- „Innenstadt Parkhaus“ unter Drogeriemarkt Müller an der Starkenburg-Passage (Zufahrt über die Zwerchgasse)
Die Parksituation in der Altstadt wird in den Abendstunden verstärkt kontrolliert, wobei auf das Freihalten von Flucht- und Rettungswegen besonders geachtet wird. Falsch parkende Fahrzeuge werden gegebenenfalls abgeschleppt. Daher der Appell des Ordnungsamtes: Ersparen Sie sich und den Anwohnern viel Ärger und stellen Sie Ihr Auto in einem der verkehrsgünstig gelegenen Parkhäuser ab.