Frankfurt am Main – Auch in diesem Jahr müssen Unternehmen, aber auch Hauseigentümer und Mieter, in vielen Kommunen des IHK-Bezirks Frankfurt am Main höhere Steuern zahlen. Acht von 25 Gemeinden erhöhen ihren Gewerbesteuerhebesatz, zehn ihren Grundsteuerhebesatz B. Eine Senkung erfolgt nirgends. Dieses Ergebnis ergab eine Umfrage der IHK Frankfurt am Main, zu deren Bezirk die Stadt Frankfurt sowie die Kommunen des Hochtaunus- und des Main-Taunus-Kreises mit Ausnahme von Hochheim gehören.
Wie bereits im letzten Jahr begründen die Kommunen die Erhöhungen durchweg mit der am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Reform des kommunalen Finanzausgleichs. Diese hat unter anderem den sogenannten Gewerbesteuer-Nivellierungshebesatz für kreisangehörige Kommunen von 310 auf 357 Prozent angehoben. Die Erhöhung stellt insbesondere für eine Kommune mit einem niedrigeren Hebesatz ein Problem dar. Dies deshalb, weil im kommunalen Finanzausgleich angenommen wird, sie habe einen Hebesatz von 357 Prozent. Folglich wird der Kommune unterstellt, sie beziehe höhere Gewerbesteuereinnahmen als sie tatsächlich erzielt, das heißt, sie wird reicher gerechnet als sie tatsächlich ist. Im Gegenzug fallen die Zuweisungen aus dem Finanzausgleich geringer aus, Kreis- sowie Schulumlage erhöhen sich und ggf. muss eine (höhere) Solidaritätsumlage, die neu eingeführt wurde, gezahlt werden. Dies reißt Löcher in die Haushalte. Deshalb sehen sich sieben Kommunen gezwungen, in diesem Jahr ihren Gewerbesteuerhebesatz zu erhöhen, um so die Nachteile, die ihnen durch die Neuregelung des kommunalen Finanzausgleichs entstehen, auszugleichen.
„Das Problem liegt aber nicht alleine auf der Einnahmen-, sondern auch auf der Ausgabenseite. In der Regel sind nicht einfach die kommunalen Einnahmen zu niedrig, sondern gleichzeitig die Ausgaben zu hoch. So stiegen die Steuereinnahmen der Kommunen im IHK-Bezirk (ohne Frankfurt) zwischen 2010 und 2014 um rund 150 Mio. Euro an (von 695 auf 849 Mio. Euro), dennoch mussten zahlreiche Kommunen neue Schulden machen“, sagt Matthias Gräßle, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main.
Solche Steuererhöhungen verschlechtern die Standortbedingungen für Unternehmen und machen Investitionen sowie Neuansiedlungen unattraktiver. „Es gilt, Steuererhöhungen zu vermeiden“, so Gräßle. „Damit sich die Standortqualität nicht verschlechtert, sollte auf die fortdauernde Anhebung der Gewerbe- und Grundsteuer sowie auf neue lokale Abgaben verzichtet werden. Steuersenkungspotenziale sollten dagegen ständig geprüft werden. Alle kommunalen Aufgaben und Ausgaben – auch der Eigenbetriebe und der kommunalen Unternehmen – sollten einer ständigen kritischen Überprüfung unterzogen werden.“
Glashütten erhöht am stärksten, und zwar um 35 Prozentpunkte auf 380 Prozent. Es folgen mit jeweils 30 Punkten auf 360 Prozent Flörsheim und Kelkheim. Die höchsten Gewerbesteuerhebesätze im IHK-Bezirk haben neben Frankfurt (460 Prozent) Bad Homburg mit 385 sowie Glashütten, Königstein und Oberursel mit jeweils 380 Prozent. In Eschborn und Grävenwiesbach ist der Satz mit jeweils 330 Prozent am niedrigsten (die aktuellen Hebesätze s. Schaubild).
Im Main-Taunus-Kreis erreicht der durchschnittliche Gewerbesteuerhebesatz mit 356 Prozent nunmehr bald die Höhe des Nivellierungshebesatzes von 357 Prozent, im Hochtaunuskreis liegt er mit 362 Prozent schon darüber. Während im Jahr 2015 noch 19 Kommunen im IHK-Bezirk zum Teil weit unter 357 Prozent lagen, liegen in diesem Jahr lediglich sieben – meist nur noch geringfügig – darunter. 14 überschreiten zwischenzeitlich den Satz.
Zehn Kommunen im IHK-Bezirk erhöhen den Grundsteuerhebesatz B. Dieser gilt für alle Grundstücke mit Ausnahme der land- und forstwirtschaftlichen. Die größte Erhöhung erfolgt in Oberursel mit 145 Punkten auf 595 Prozent. Oberursel hat damit auch den höchsten Grundsteuerhebesatz B im IHK-Bezirk. In Frankfurt liegt dieser Satz bei 500 Prozent (Gesamtübersicht unter www.frankfurt-main.ihk.de; Suchbegriff: Realsteueratlas).