Über Notruf alarmierte am 03.02.2017, gegen 04.30 Uhr, ein 20-Jähriger den Rettungsdienst, weil sich sein 13-jähriger Freund bei einem Sturz in Frankenthal, Mahlastraße, in der Nähe der dortigen Freizeitanlage verletzt habe.
Bei der Versorgung des Kindes wurde festgestellt, dass dieses Kopfplatzwunden erlitten hatte, welche nicht von einem Sturz stammen konnten.
Am Montag, den 06.02.2017, wurde das Kind von Polizeibeamten des Gemeinsamen Sachgebiets Jugend Ludwigshafen im Krankenhaus angehört. Der Junge bestätigte schließlich den Verdacht, er war nicht gestürzt.
Mit Einverständnis der Eltern wollte das Kind die Nacht von Donnerstag auf Freitag bei seinem Freund in Frankenthal verbringen. Der 20-Jährige wohnt aktuell in einem Hotel in Frankenthal, eine eigene Wohnung hat er nicht. Unter einem Vorwand lockte der Tatverdächtige den 13-Jährigen in der Nacht aus dem Hotel auf den Feldweg hinter der Freizeitanlage. Dort griff er das Kind von hinten an und schlug ihm mehrfach mit einem Hammer auf den Kopf. Auf Bitten des Jungen ließ er schließlich von der Tat ab, ging mit dem Jungen zur Freizeitanlage und verständigte von dort den Rettungsdienst.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal erließ der Haftrichter am Amtsgericht Frankenthal am 07.02.2017 gegen den dringend Tatverdächtigen Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung. Bei der polizeilichen Vernehmung räumte der 20-Jährige die Tat ein. Er sei auf den Jungen wütend gewesen und habe ihm eine „Abreibung“ verpassen wollen.
Nach Vorführung beim Haftrichter des Amtsgerichts Frankenthal wurde der 20-Jährige in eine Jugendstrafanstalt verbracht.