Karlsruhe: Vogelgrippe im Vogelpark Neureut nachgewiesen

Symbolbild
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Karlsruhe – Der Verdacht auf Vogelgrippe bei zwei Schwänen im Vogelpark Neureut hat sich am heutigen Freitag, 10. Februar 2017, bestätigt. Bei Untersuchungen von Proben der verendeten Tiere wurde das auslösende Virus mit der Bezeichnung H5N8 nachgewiesen. Die Stadt Karlsruhe hat aus diesem Grund eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der die Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet wird, um das Risiko des Einschleppens des Erregers in private und gewerbliche Geflügelhaltungen zu minimieren.

Die Bereiche – Sperr- und Beobachtungsbezirk – sind in der Allgemeinverfügung definiert, einen Überblick gibt die angefügte Kartendarstellung. Einschränkungen und Auflagen – unter anderem die strenge Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen – in den bezeichneten Bezirken gelten ausschließlich für Geflügelhalterinnen und -halter – die Details sind in der Allgemeinverfügung enthalten.

Sämtliche Tiere im Vogelpark sind bereits seit Auftauchen des Verdachts in den Ställen und Volieren untergebracht, der Park selbst ist für den Publikumsverkehr gesperrt. Weitere Infektionen konnten dort aber bis jetzt nicht nachgewiesen werden.

Die Stallpflicht betrifft in Karlsruhe nach Auskunft des dem Ordnungs- und Bürgeramt angeschlossenen Verterinäramts insgesamt rund 200 Geflügelzuchtbetriebe und -einrichtungen. Vor dem Hintergrund einer Dunkelziffer bei Kleinstgeflügelhaltungen weist das Veterinäramt darauf hin, dass ihm jede Form der Geflügelhaltung zu melden ist.

Bei dem jetzt in Karlsruhe nachgewiesenen Erreger H5N8 gibt es weltweit noch keinen Fall, bei dem sich ein Mensch mit dem Virus angesteckt hätte. Dennoch sollten diejenigen, die tote Vögel finden, diese nicht anfassen, sondern den Fund dem Veterinäramt oder der Feuerwehr melden.

Weiter führende Informationen zum Thema Vogelgrippe sind unter dem Link www.karlsruhe.de/vogelgrippe abzurufen. Dort findet sich auch eine Verlinkung zur Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, das unter dem Stichwort „Vogelgrippe“ einen umfänglichen Antwortenkatalog zu den häufig gestellten Fragen und weitere Hintergrundinformationen bereit hält

Für Fragen in Zusammenhang mit der Vogelgrippe hat zudem das Ordnungs- und Bürgeramt eine Telefon-Hotline freigeschaltet. Die Telefonnummer 0721 / 133-3333 ist ab sofort täglich, auch samstags und sonntags, in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr besetzt. 

Zum Bericht des Landkreises:

Kreis Karlsruhe: Vogelgrippe in der Stadt Karlsruhe festgestellt – Auch Auswirkung für Landkreis Karlsruhe