Kreis Karlsruhe – Bei zwei gehaltenen Schwänen in Karlsruhe-Neureut ist ein positiver Fall von hochpathogener Vogelgrippe bzw. Geflügelpest durch das Friedrich-Löffler-Institut bestätigt worden. Das Veterinäramt der Stadt Karlsruhe hat daraufhin den Ausbruch der Vogelgrippe amtlich festgestellt. Dies hat auch Auswirkungen für den Landkreis Karlsruhe, in dem ein Sperrbezirk und ein Beobachtungsgebiet eingerichtet werden muss. Insbesondere betroffen sind die Städte und Gemeinden Eggenstein-Leopoldshafen, Linkenheim-Hochstetten und Stutensee.
Für Geflügelhalter in den Restriktionszonen gelten besondere Auflagen: Unter anderem haben die Halter von Hühnern, Truthühnern, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen ihre Tiere unverzüglich aufzustallen. Die Durchführung von Geflügelausstellungen und Geflügelmärkten ist verboten, ebenso wie jegliches Verbringen von Geflügel aus Haltungsbeständen innerhalb der Restriktionszonen. Auch Produkte von Geflügel wie frisches Fleisch und Eier dürfen die Bestände nicht verlassen.
Die Einzelheiten zu diesen Restriktionszonen sind der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Karlsruhe zur Festlegung eines Sperrbezirks und eines Beobachtungsgebiets zum Schutz vor der aviären Influenza zu entnehmen, die auf der Homepage des Landratsamtes Karlsruhe www.landkreis-karlsruhe.de unter der Rubrik Aktuell – Amtliche Bekanntmachungen veröffentlicht ist. Sie gilt ab dem 11.02.2017.
Bei dem festgestellten H5 N8-Virus handelt es sich um einen Virustyp, bei dem noch in keinem Fall die Übertragung auf den Menschen nachgewiesen wurde.
Weitere aktuelle Informationen sind abrufbar auf der Homepage des Ministeriums für ländlichen Raum Baden Württemberg sowie auf der Homepage des Friedrich-Löffler-Instituts.