Weinheim – Rund 1600 ehrliche Hundehalter haben derzeit ihren Vierbeiner bei der Stadtkämmerei Weinheim angemeldet und bezahlen gesetzesgemäß ihre Hundesteuer. Wahrscheinlich sind dabei nicht alle Hunde in der Stadt bekannt. Dieses Problem haben alle Kommunen.
Nach Paragraf 10 der Hundesteuersatzung der Stadt Weinheim muss das Halten eines über drei Monate alten Hundes innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung angezeigt werden. Das Gleiche gilt für die Abmeldung.
Allerdings, die „Vergesslichkeit“ mancher Hundehalter, wenn es um die Anmeldung zur Hundesteuer geht, ist so alt wie die Steuer selbst, weiß man in der Stadtkämmerei. Entsprechend vielfältig sind die Lösungsansätze, mit denen Städte und Gemeinden in der Vergangenheit versucht haben, dieser Form der Steuerhinterziehung Herr(-chen) zu werden.
Bislang kommt die Stadt Weinheim „Schwarzbellern“ eher zufällig auf die Spur. Ausgangspunkte sind meist anonyme Hinweise aus der Nachbarschaft, Mitteilungen der Polizei oder Anfragen in Schadensfällen.
Neben diesen Kontrollmaßnahmen setzt die Stadt Weinheim nun verstärkt auf Aufklärung und Freiwilligkeit. Im Fall des Falles ist eine einfache und schnelle Anmeldung möglich. Vergleichbare Aktionen in anderen Städten wurden positiv aufgenommen und führten zu erfreulich vielen Neuanmeldungen.
Denn, nicht vergessen werden sollte: Der Verstoß gegen die Anmeldepflicht ist eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von Paragraf 12 der städtischen Hundesteuersatzung. Ab dem kommenden Jahr wird die Stadtverwaltung verstärkt dazu übergehen, bei Verstößen ein Bußgeldverfahren einzuleiten – zusätzlich zur rückwirkenden Nachberechnung der Steuer.
Wichtig auch zu wissen: Die Hundesteuer ist keine zweckgebundene Einnahme. Wie bei jeder anderen Steuer fließt der Ertrag in die allgemeine Finanzausstattung, die die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben braucht. Das heißt: Die Hundemarke ist kein Freischein für die Verschmutzung öffentlicher Straßen und Anlagen – frei nach dem Motto, man zahle ja für deren Beseitigung. Auch darauf weist die Stadt im Zuge des Aufrufs hin.
Mit der Entscheidung für einen Hund übernehme der Halter nicht nur Verantwortung für das Tier, sondern auch gegenüber den Mitmenschen. Hundekot auf Gehwegen und Spielplätzen oder im Vorgarten des Nachbarn ist keine gute Grundlage für ein friedliches Miteinander.
Konkret: Die Stadt Weinheim gibt den Hundehaltern nun die Möglichkeit, die Anmeldung ihres Hundes mit einem Formular nachzuholen. Wer diesem Aufruf bis spätestens zum 15. April 2016 folgt, muss nicht mit einer über Jahre rückwirkenden Veranlagung rechnen.
Die Anmeldung zur Hundesteuer kann im Bürgerbüro, bei jeder Verwaltungsstelle in den Ortsteilen sowie bei der Stadtkämmerei Weinheim (im Schloss) erfolgen. Eine schriftliche Anmeldung geht an die Stadt Weinheim, Stadtkämmerei Weinheim, Obertorstraße 9, 69469 Weinheim.
Formulare für die Steueranmeldung und die Teilnahme am Lastschriftverfahren sind vor Ort oder im Internet unter www.weinheim.de erhältlich. Ebenso können Hunde abgemeldet werden. Der direkte Link zum Formular lautet: http://www.weinheim.de/,Lde/Startseite/Buergerservice/Kommunale+Steuern….