Kreis Mainz-Bingen – Zum Jahresbeginn ist die von der Bundesregierung beschlossene Reform des Wohngeldgesetzes in Kraft getreten. In Folge sind deutlich mehr Menschen als bisher anspruchsberechtigt.
Das von Bund und Ländern finanzierte Wohngeld unterstützt Bürgerinnen und Bürger dabei, die Kosten für angemessenen und gegebenenfalls familiengerechten Wohnraum zu decken. Zuschüsse können nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümerinnen und Eigentümer, die den Wohnraum selbst nutzen, erhalten. Wer anspruchsberechtigt ist, hängt von drei Faktoren ab: Dem monatlichen Haushaltseinkommen, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der für Wohnraum anfallenden Kosten. Anhand dieser Zahlen ermittelt die Wohngeldbehörde, ob ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ausfällt.
Durch die Reform wurde das Wohngeld erstmalig seit 2009 an die Entwicklung der Mieten angepasst, wovon insbesondere Familien und Rentner profitieren. Die Folge: Im Januar 2016 stieg die Zahl der Anträge im Landkreis Mainz-Bingen mit 143 Anträgen um über die Hälfte an.
Mehr Informationen und die Antragsformulare gibt es im Internet bei der Wohngeldbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen unter www.mainz-bingen.de, per E-Mail an wohngeld@mainz-bingen.de und bei den Ansprechpartnern Petja Marsula, Telefon 06132/787-3324 und Nicole Gregori, Telefon 06132/787-3347.