Neustadt an der Weinstraße – Die Polizeiinspektion Neustadt hat am Mittwoch, den 15.02.17 im Stadtgebiet mehrere Kontrollstellen eingerichtet.
In den frühen Morgenstunden wurde der Schulweg zur Hans Geiger Schule, vorrangig die dortige Fußgängerampel überwacht. Ein Verkehrsteilnehmer wurde aufgrund eines Rotlichtverstoßes belangt.
Am Leibniz Gymnasium wurde zeitgleich eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Hier wurden 12 Fahrer wegen zu hoher Geschwindigkeit verwarnt. Der Spitzenreiter wurde mit 48 km/h gemessen.
Bei einer Kontrolle am Hauptfriedhof wurden Vormittags fünf Fahrzeugführer wegen der Benutzung des Mobiltelefons während der Fahrt und drei Fahrer wegen nicht angelegtem Sicherheitsgurt beanzeigt.
In den Mittagsstunden wurden bei einer Standkontrolle im Bereich der Hetzelanlage sieben Fahrzeugführer wegen nicht angelegter Sicherheitsgurte belangt. Weitere zwei Fahrzeugführer nutzten unerlaubt das Mobiltelefon während der Fahrt.
Hinweis der Polizei:
Die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt ist nicht zulässig und wird im § 23 der Straßenverkehrsordnung geregelt.
Demnach gilt: Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt wird mit einem Bußgeld in Höhe von 60€ und einem Punkt im Verkehrszentralregister sanktioniert.