Mannheim: Petition knackt die 10.000er Marke

Mannheim – Mit einer Online-Petition hat der Mannheimer GdP-Chef Thomas Mohr eine angemessene Erhöhung der Erschwerniszulagen für Polizisten in Baden-Württemberg gefordert.

Bereits über 10.000 Unterstützer haben die Petition, die noch 37 Tage läuft, unterschrieben.

„Die Erhöhung der Zulagen von Polizisten bei Diensten zur Nachtzeit, an Samstagen-, Sonn- und Feiertagen, soll mindestens auf 5,00 Euro je Stunde erhöht werden!“, so Mohr

Aktuell ist die Vergütung für Nacht-, Sonn- oder Feiertagsdienststunden nicht zufriedenstellend und entspricht nicht dem, was notwendig und erforderlich wäre. So werden an Sonn- und Feiertagen lediglich 2,91 Euro/Std und an anderen Nachtdiensten nur 1,28 Euro/Std. als Erschwerniszulagen (Lageorientierter Dienst LOD) gewährt. Die Aufgaben und die Belastungen unserer Polizeibeschäftigten, die zu solchen Zeiten arbeiten müssen, rechtfertigen eine bessere Entlohnung! Wenn sich die Landesregierung bei ihrer Einstellungsoffensive um mehr Polizisten bemühen will, dann müssen auch außergewöhnliche Belastungen entsprechend bezahlt werden, um den Beruf attraktiver zu machen. „Leider ist es so, dass gerade Polizisten im operativen Dienst (Streifendienst, Einsatzeinheiten etc.) immer mehr als „Prellbock“ von allen Seiten mißbraucht werden und zu jederzeit herhalten müssen. Deshalb ist es schon lange an der Zeit, die Vergütung von LOD (Lageorientierter Dienst) deutlich auf mindestens 5,00 Euro/Std. zu erhöhen.“, so Mohr weiter.

Eine Erhöhung der Erschwerniszulagen hat auch etwas mit Wertschätzung und Anerkennung zu tun und die vermissen viele Polizisten derzeit von der Landesregierung.

Hier geht’s zur Petition:
https://www.openpetition.de/petition/online/erhoehung-der-erschwerniszulage-fuer-polizisten

Zum Hintergrund:

In § 4 der Erschwerniszulagenverordnung gibt es weitere einzelne Ausnahmen (z.B. im Absatz 2 des § 4), so dass die besonderen Erschwernisse für Polizeivollzugsbeamte ebenfalls in einer Sonderregelung in Absatz 3 geregelt werden können. Die Verordnung über die Gewährung von Erschwerniszulagen regelt die Gewährung von Zulagen zur Abgeltung besonderer, bei der Bewertung des Amtes nicht berücksichtigter Erschwernisse.

Der Polizeidienst unterscheidet sich hierbei besonders von anderen Berufen im öffentlichen Dienst durch das Regeln von Konflikten und Lösen von Problemstellungen im Außendienst bei jedem Wetter rund um die Uhr, insbesondere nachts – auch in Eil- und Ersatzzuständigkeit für alle anderen Behörden und Organisationen, deren Mitarbeiter Feierabend oder Wochenendfrei haben. Mit diesen Aufgaben in einer All-Zuständigkeit und als Generalisten sind in erster Linie ständig die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in den Streifendiensten der Polizeireviere betraut. Dabei sind sie fortdauernd physischen und psychischen Sonderbelastungen ausgesetzt im Umgang mit meist jungen Störern, die sich häufig und zunehmend respektlos gegenüber der Polizei verhalten, grenzenlos provozieren oder beleidigend und gewalttätig werden. Die Streifenpolizisten sind zudem an allen Unglücks-, Streit- und Tatorten die Ersten, die jedes Leid miterleben, das Menschen widerfahren kann. Sie wehren die Gefahren ab, helfen und treffen die erforderlichen Maßnahmen – im Extremfall auch bei einer

Amok-Tat. Nur die politischen Bekenntnisse alleine, dass der Streifendienst der Polizei immer gefährlicher wird und in Baden-Württemberg täglich duzende Widerstandshandlungen gegen Streifenbeamte zu verzeichnen sind, helfen den Kollegen nicht, die fortdauernden physischen und psychischen Sonderbelastungen, Respektlosigkeiten und Provokationen bis hin zu Beleidigungen und gewalttätigen Angriffen zu verarbeiten.

Vielmehr ist es hier geboten, diese besonderen Belastungen einigermaßen sachgerecht zu „würdigen“. Dies geht symbolisch über eine finanzielle Abgeltung durch eine Erhöhung der Vergütung für diese Sonderbelastungen.

Kein anderer Aufgabenbereich der Schutz- oder Kriminalpolizei hat diese Sonderbelastungen dauernd zu ertragen – auch nicht der Bereitschaftsdienst der Kriminalpolizei oder der Kriminaldauerdienst im Schichtdienst. Lediglich die jungen Polizeibeamten in den Einsatzeinheiten der Bereitschaftspolizei, die anschließend im Streifendienst verwendet werden, müssen sich noch mit vergleichbaren Einsatzbelastungen auseinandersetzen.

Die dargestellten Sonderbelastungen sind während der Nachtdienste häufiger und besonders erschwerend. Daher ist die Zulage für die an sich schon belastenden Nachtdienststunden spürbar zu erhöhen. Eine Begrenzung der Erhöhung auf einzelne Wochentage trägt dazu bei, zunächst eine finanzierbare und auf die besonders belastenden Freizeit- und Event-Nächte ausgerichtete Lösung zu schaffen – für die Nachtdienststunden von Donnerstag auf Freitag, von Freitag auf Samstag und von Samstag auf Sonntag in der Zeit zwischen 20 und 6 Uhr. Denn gerade in diesen Nächten sind die Sonderbelastungen intensiv zu ertragen.

Über die dargestellten Belastungen hinaus muss berücksichtigt werden, dass die Streifenbeamten aufgrund wegfallender Stellen und wegen großer Ereignisdichte immer häufiger gerade in diesen Nächten zu zusätzlichen, nicht dienstplanmäßigen Nachtdiensten herangezogen werden müssen, damit wir, die Polizei, die erforderliche Mindestpersonalstärke zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung aufbieten können.

Diese zusätzlichen, die Gesundheit beeinträchtigenden Mehrbelastungen und Erschwernisse rechtfertigen gerade eine Erhöhung dieser Zulage. Eine an diese Nachtstunden gebundene deutliche Erhöhung trägt auch dazu bei, dass diese Dienstzeiten, in denen das Personal dringend brauchen wird, weiterhin freiwillig einvernehmlich geleistet werden.

Für alle übrigen Polizeibeamten und Aufgabenbereiche soll es bei der derzeitig allgemein für den öffentlichen Dienst gültigen Zulage bleiben.