Edingen-Neckarhausen (ots) – 41-Jähriger wegen des dringenden Verdachts der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige sowie des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz einer Schusswaffe auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde Haftbefehl gegen einen 41-jährigen Mann erlassen. Er steht im dringenden Verdacht, seit Januar 2017 in zwei Fällen unerlaubt Betäubungsmittel an Minderjährige abgegeben zu haben sowie unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel getrieben zu haben. Des Weiteren soll er unerlaubt im Besitz einer Schusswaffe gewesen sein.
Der Beschuldigte soll im Januar 2017 einer 15-Jährigen in seiner Wohnung in Edingen-Neckarhausen Marihuana und Ecstasy zum Konsum überlassen haben, obwohl er gewusst habe, dass diese noch minderjährig ist. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg wurde durch das Amtsgericht Heidelberg zunächst ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnung des 41-Jährigen erlassen, welcher Anfang Februar vollzogen wurde. Dabei konnten weitere Betäubungsmittel sowie eine scharfe Schusswaffe aufgefunden werden.
Die Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg am Freitag, den 10. Februar, Haftbefehl gegen den 41-Jährigen erlassen. Im Anschluss wurde der Tatverdächtige in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern an.