Schwetzingen – Nur zu einer kurzen öffentlichen Sitzung kam der Gemeinderat am Donnerstag, 04.02.16, zusammen. Konkret beschäftigte er sich mit zwei Anpassungen des Flächennutzungsplans, die im jetzigen Verfahrensstand aber nur zur Kenntnis zu nehmen waren.
Nachdem die Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Mannheim-Heidelberg bereits im Jahr 2012 den Beschluss zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächenplans „Windenergie“ gefasst hatte, lag dem Gemeinderat nun ein ausgearbeiteter Plan vor. Auf Schwetzinger Gemarkung gibt es größtenteils so bezeichnete Tabuzonen, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen dauerhaft ausgeschlossen ist. Bei Berücksichtigung aller Planungskriterien, wie Mindestabstände, Windgeschwindigkeiten und naturschutzrechtliche Schutzgebiete, kommt für Schwetzingen einzig das noch zur Gemarkung gehörende Gebiet nahe der Bundesautobahn 6, südlich von Ketsch, in Frage. In der betreffenden Zone könnten theoretisch drei Windenergieanlagen errichtet werden.
„Windkraft wird in Schwetzingen in der Praxis keine große Rolle spielen können“,
ist sich Oberbürgermeister mit dem Gemeinderat aber abschließend einig. Zu wenig Wind werde keine sinnvolle Lösung zulassen.
Weiter ging es um den Vorentwurf zur Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans. Bei der Planung für Schwetzingen geht es besonders um die zukünftige Entwicklung von Wohnbauflächen und gewerblichen Bauflächen. Unter anderem weist der Entwurf eine ca. 8 ha große Fläche in der Oststadt als Wohnentwicklungsfläche vor, die kurzfristig realisiert werden kann. Zudem wird der Bereich des ehemaligen Bahnausbesserungswerks künftig als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Ebenso soll die Nachnutzung der ehemaligen US-Konversionsflächen mit 53 ha im Plan ausgewiesen werden. 15 ha davon entfallen auf Wohnnutzung, 10 ha auf Gewerbe. Laut Gutachten hat die Stadt Schwetzingen bis 2030 einen Bedarf zwischen 13,5 bis 22 ha Wohnbaufläche. Durch die Ausweisungen im Flächennutzungsplan von insgesamt gut 24 ha sind dafür die Voraussetzungen geschaffen.