Darmstadt-Dieburg – Schon seit Jahren versuchen Bausparkassen Verbrauchern mit hochverzinsten Altverträgen durch Kündigung oder angeblich attraktive Alternativen aus ihren rentablen Verträgen zu drängen. Sofern die Bausparsumme noch nicht erreicht ist, sollten Sie der Kündigung widersprechen.
In letzter Zeit versuchen einige Bausparkassen sogenannte „Servicegebühren“ für bestehende Verträge zu erheben. Ihre Kunden werden darüber teilweise nur durch Erwähnung der neuen Gebühr im Jahreskontoauszug informiert. Es handelt sich dabei um eine einseitige Änderung der Vertragsbedingungen, denen der Kunde nicht zustimmen muss..
„Widersprechen Sie möglichst schnell, damit der Vertrag unter den bisher geltenden Bedingungen fortgeführt wird“, rät Sabine Hentschel von der Verbraucherberatung im DHB – Netzwerk Haushalt in Dieburg. „Falls Sie nicht reagieren, erteilen Sie Ihre Zustimmung und die Gebühren werden berechnet“, so Sabine Hentschel weiter.
Eine persönliche Beratung gibt es bei der Verbraucherberatung im DHB-Netzwerk Haushalt, im Kreishaus Dieburg, Albinistraße 23, Raum 3212, oder unter Telefon 06071 / 881-2072.