Berlin – Der Bund der Selbständigen Deutschland setzt sich seit mehreren Jahren für eine Reform des Insolvenzrechtes ein. Besonders der Paragraf 133 der Insolvenzordnung, die sogenannte Vorsatzanfechtung, war für kleine Unternehmen ein Unsicherheitsfaktor. Der Bundestag hat nun eine Reform des Insolvenzrechtes beschlossen und trägt somit zur Rechtssicherheit für kleine Unternehmen bei. Der BDS Deutschland begrüßt diese Reform.
Bisher war es möglich, dass ein Unternehmen, wenn es einem Lieferanten einen Zahlungsaufschub gewährte, bei einer Insolvenz des Lieferanten mit zur Verantwortung gezogen wurde. Die üblichen Mahnungen und Ratenzahlungen zwischen Unternehmen konnten dazu führen, dass ein gesunder Betrieb durch die Insolvenz eines Lieferanten ebenfalls in finanzielle Schwierigkeiten geriet. Schließlich, so die gängige Rechtsprechung, könne man annehmen, dass das Unternehmen in diesen Fällen von der bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit des Lieferanten gewusst haben müsste.
Das neue Gesetz beseitigt diese Annahme. Es hält fest, dass das Unternehmen bei der Gewährung von Ratenzahlung grundsätzlich davon ausgeht, dass der Geschäftspartner solvent ist.
Außerdem wurde der Zeitraum für die Vorsatzanfechtung von bisher zehn Jahren auf vier Jahre verkürzt.
„Wir sind froh, dass die Bundesregierung ein Versprechen des Koalitionsvertrages umsetzt und Rechtssicherheit für kleine Unternehmen schafft. Die bisherige Regelung in Paragraf 133 war untragbar. Wir sehen im Insolvenzrecht noch weiteren Reformbedarf, immerhin ist nun aber ein Schritt in die richtige Richtung getan worden“, sagt Liliana Gatterer, Präsidentin des Bund der Selbständigen Deutschland.