Rheinstetten – Über die im Dezember 2015 durchgeführten Änderungen im Feuerwehr- sowie im Rettungsdienstgesetz referierte der baden-württembergische Innenminister Reinhold Gall im Rheinstettener Feuerwehrhaus im Rahmen einer Blaulichtkonferenz.
Der Einladung folgten rund 50 Führungskräfte der Feuerwehren, des Rettungsdienstes, dem DRK, den DLRG, des THWs und der LNA-Gruppe der näheren Umgebung. Zu den Gästen zählten auch Rheinstettener Stadträte sowie Oberbürgermeister Sebastian Schrempp. Nach Begrüßung durch Feuerwehrkommandant Jürgen Landhäußer und einleitenden Worten von OB Sebastian Schrempp erhielten die Anwesenden aus erster Hand Informationen und Erläuterungen zu den im Dezember vom baden-württembergischen Parlament beschlossenen Änderungen des Feuerwehr- und des Rettungsdienstgesetzes.
Hierbei war zu entnehmen, dass die Anforderung von Überlandhilfe bei Gefahr im Verzug nun auch direkt vom technischen Einsatzleiter vorgenommen werden kann. Der Umgang mit Dienstpflichten kann fortan freier durch den Feuerwehrkommandant gestaltet werden. Regelungen zum Kostenersatz und Möglichkeiten der Entschädigung wurden neu geregelt. Weitreichende Änderungen gab es im Rettungsdienstgesetz, so der Minister, in dessen Zuständigkeitsressort neben der Feuerwehr, dem Rettungsdienst, der Polizei und dem Katastrophenschutz auch das Kommunalrecht gehört. Regelungen zum Helfer-vor-Ort-System wurden neu aufgenommen die Rolle der Rechtsaufsichtsbehörden wurden gestärkt. Nach den Erläuterungen erfolgte eine rege Diskussion und Nachfragen zu den Neuerungen und den gesamten Blaulichtbereichen. Der Minister stellte mit Freude fest, dass die Rheinstettener Feuerwehr in vielen Bereichen sehr fortschrittlich agiert und gut aufgestellt ist.