Kreis Mainz-Bingen – Der Frühling steht vor der Tür – bald beginnen Zugvögel sowie andere Tier- und Vogelarten damit, Nester für sich und ihren Nachwuchs zu bauen.
Um den Schutz dieser Tiere zu gewährleisten, dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz zwischen dem 1. März und dem 30. September grundsätzlich keine Bäume, Hecken, lebende Zäune sowie Gebüsche oder anderes Gehölz geschnitten oder gefällt werden. Lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt. Ausnahmen bilden Bäume in Waldgebieten und auf Kurzumtriebsplantagen, die auch außerhalb dieses Zeitraums geschnitten werden können. Auch Obstbäume im Garten und auf Obstplantagen können später geschnitten werden. Grundsätzlich gilt jedoch immer: Der Artenschutz hat Vorrang. Vor Schnittarbeiten sollte sich daher davon überzeugt werden, dass insbesondere keine Vogelnester durch die Schnittarbeiten beeinträchtigt werden.