Karlsruhe – Aufgrund eines gegen den Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe erwirkten Haftbefehles wegen schwerer räuberischer Erpressung wurde am Donnerstagnachmittag ein 32-Jähriger dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.
Von diesem wurde der Haftbefehl eröffnet und in Vollzug gesetzt. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 15. Februar eine Spielhalle in der Englerstraße überfallen zu haben und mit einer Beute von einigen hundert Euro geflüchtet zu sein. Der Raubüberfall wurde durch Überwachungskameras in der Spielhalle aufgezeichnet. Die intensiven Ermittlungen des Karlsruher Raubdezernates und die Arbeit der Kriminaltechniker führten zu dem 32-Jährigen. Er konnte durch Beamte des Fahndungsdezernates am Donnerstagmorgen in Karlsruhe festgenommen werden. In seiner ersten Vernehmung räumte er die Tat ein.